Berlin. Wirtschaftsminister Habeck legt neues Gesetz zur Energiesicherung vor. Darin enthalten: Die mögliche Enteignung von Energieunternehmen.

ießt es oder fließt es nicht? Seit Wochen hängt ein möglicher Lieferstopp von russischem Gas als Bedrohung über Deutschland und der Bundesregierung. Vor allem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) arbeitet daran, möglichst gut vorbereitet zu sein, sollte Wladimir Putin die Lieferungen beenden. Jetzt will Habeck dafür ein Gesetz überarbeiten, das seine Wurzeln in der letzten großen Energiekrise in Deutschland hat.

Das Energiesicherungsgesetz stammt aus dem Jahr 1975, entstanden als Reaktion auf die damalige Ölkrise. Eine Vorgängerversion hatte Maßnahmen zum Energiesparen wie etwa die autofreien Sonntage und Tempolimits in den 1970er-Jahren möglich gemacht. Seitdem wurde das Gesetz kaum angefasst. Doch in der aktuellen Krise will Habeck es aktualisieren – und schärfere Eingriffe ermöglichen.

Energie-Krise: Enteigung von Energieunternehmen „ultima ratio“

Der Gesetzentwurf, der unserer Redaktion vorliegt, sieht unter anderem vor, dass das Wirtschaftsministerium im Krisenfall Unternehmen, die kritische Energieinfrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung stellen kann. Im Extremfall sollen sogar Enteignungen der Unternehmensanteile möglich werden.

Anordnen könnte eine solche Verwaltung das Bundeswirtschaftsministerium, „wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht“, wie es im Gesetzentwurf heißt. Das Ministerium soll dies für sechs Monate entscheiden können, eine mögliche Verlängerung um weitere sechs Monate ist vorgesehen.

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Im Notfall soll das Ministerium Firmen enteignen können

Eine Enteignung wäre demnach dann möglich, wenn eine Treuhandverwaltung nicht ausreicht, um die Versorgungssicherheit zu garantieren. Diese Option ist allerdings laut der Begründung des Gesetzentwurfs die „Ultima Ratio“. „In Fällen, in denen eine Treuhandverwaltung oder ein anderes milderes Mittel wie ein alternativer Erwerb nicht geeignet erscheint, kann eine Enteignung auch unmittelbar erfolgen“, heißt es in der Formulierungshilfe. Auch könne eine Enteignung erfolgen, wenn die Treuhandverwaltung ihren Zweck nur erfüllen könnte, wenn sie auf Dauer angelegt wäre.

Erst kürzlich hatte das Ministerium Gazprom Germania, eine Tochterfirma der russischen Gazprom, unter eine solche treuhänderische Verwaltung gestellt. Die gesetzliche Grundlage dafür war das Außenwirtschaftsgesetz gewesen. Die Überarbeitung des Energiesicherungsgesetzes soll die entsprechenden Möglichkeiten auch in anderen Fällen schaffen.

Zur Vorbereitung auf einen möglichen Lieferstopp aus Russland will das Ministerium außerdem eine digitale Plattform einführen, auf der sich große Industrieunternehmen und Gashändler registrieren müssen. Auf Grundlage ihrer Daten soll im Ernstfall entschieden werden, wo Gas eingespart werden kann. Betreiben soll diese Plattform der sogenannte Marktgebietsverantwortliche – für Gas ist das die Firma Trading Hub Europe, eine Kooperation der Gasnetzgesellschaften in Deutschland. Auch die Abschaltungen sollen im Notfall über diese digitale Plattform laufen. Die Entscheidung, wer im Zweifel kein Gas mehr bekommt, liegt allerdings weiterhin bei der Bundesnetzagentur.

Geht es nach den Plänen des Wirtschaftsministers, soll die Behörde in der Krise noch weitere Befugnisse bekommen. So wollen Habeck und sein Team im Interesse der Versorgungssicherheit die Hürden für eine Kündigung von Energieverträgen im Krisenfall erhöhen.

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Das Kündigen von Verträgen soll für Unternehmen schwieriger werden

Energieversorgungsunternehmen, die ihre Kunden kündigen wollen, weil diese in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind oder gar insolvent, müssten sich das nach der Novelle von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Auch eine Stilllegung von Gasspeicheranlagen soll dem Entwurf zufolge künftig unter Vorbehalt durch die Bundesnetzagentur stehen.

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Die Ressortabstimmung zur Novelle wurde am Dienstag eingeleitet, hieß es aus Kreisen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Das BMWK rüste sich weiter und stärke mit den Plänen die Vorsorge im Bereich Energiesicherheit für den Fall einer etwaigen Verschärfung der aktuellen Lage.

Schon Ende März hatte das Ministerium als Vorsorgemaßnahme die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Es ist die erste von drei möglichen Stufen des Notfallplans. In der dritten und sogenannten Alarmstufe könnte Indus­triebetrieben die Gasversorgung abgedreht werden. Private Haushalte dagegen wären besonders geschützt.

Und die autofreien Sonntage und das Tempolimit, wofür das Energiesicherungsgesetz einst eingeführt wurde? Sie bleiben auch mit der Novelle weiterhin möglich.

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