Gera. Das Amtsgericht Gera hat am Donnerstag einen 54-Jährigen aus Frankfurt am Main wegen versuchten Betruges und Urkundenfälschung zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Diese wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Der Hesse hatte eingeräumt, acht Unterschriften auf vermeintlichen Verträgen gefälscht zu haben. Diese legte er in einem Zivilprozess vor dem Land­gericht Gera vor, um über 128.000 Euro für Zusatzleistungen beim Bau von Solaranlagen von einer Agrargenossenschaft aus dem Saale-Holzland-Kreis zu erstreiten. Im Prozess stellte ein Handschriften-Gutachter fest, dass alle acht Unterschriften identisch waren. Es folgte eine Anzeige und nun das Verfahren vorm Amtsgericht.

Am ersten Verhandlungstag hatte der Unternehmer behauptet, der Vorstand der Genossenschaft habe die Unterschriften geleistet. Am zweiten Prozesstag folgte die Kehrtwende: Mit der Fälschung habe er versucht, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Der Staatsanwalt beantragte ein Jahr Freiheitsstrafe, der Verteidiger zehn Monate. Das Schöffengericht begründete das Urteil damit, dass kein Schaden entstanden ist und Leistungen erbracht wurden. Als Bewährungsauflage verhängte das Gericht die Zahlung von 3000 Euro an „Tischlein deck dich“ Gera.

Die Prozessparteien wollen das Urteil akzeptieren, rechtskräftig ist es noch nicht.