Gera. Geraer Rechtspflegerin Sylke Jung empfiehlt Erleichterungen in der Corona-Zeit

„Die Vereinsarbeit muss nicht auf Eis liegen“. Das sagt Rechtspflegerin Sylke Jung vom Amtsgericht Gera, die dort das Vereinsregister verwaltet. Sie denkt dabei nicht zuerst an Geselligkeit, sondern an die Rechtssicherheit der ehrenamtlichen Arbeit.

„Ich habe das Gefühl, dass die Erleichterungen, die der Gesetzgeber einräumt, noch nicht bei allen Vereinen angekommen sind“, sagt die 46-Jährige und empfiehlt Vereinsvorständen sich Paragraph 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie in Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht anzuschauen. Es stammt vom 27. März 2020 und wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Selbst wenn es die jeweilige Vereinssatzung anders oder gar nicht regelt, die Amtszeit der Vorstände verlängert sich unter Corona-Bedingungen automatisch. „Damit ist der alte Vorstand weiter handlungsfähig“, nennt sie einen Vorteil. Auch Mitgliederversammlungen können jetzt einfacher als die Satzung festlegt durchgeführt werden. Vorstellbar ist, dass eine solche Versammlung über das Internet, beispielsweise über eine Videokonferenz, abgehalten wird oder im schriftlichen Umlaufverfahren stattfindet. „Doch die Erleichterungen haben Grenzen“, meint Sylke Jung. „Wenn es Streitpotential gibt, ist es besser, sich zu treffen“.

Der Bergbauverein Ronneburg mit seinen heute 28 Mitgliedern war von der dortigen Stadtverwaltung auf die Neuerungen hingewiesen worden, erzählt Vorsitzender Gerd Kuchenreuther. Den neuen Stellvertreter Lothar Ketscher aus Gera hatte man zunächst nur benannt und dann am 30. September einstimmig gewählt. Der Verein existiert damit weiter rechtssicher. „Doch wenn wir nicht bald zeigen können, dass wir da sind, gehen wir unter“, meint der Vorsitzende.