Greiz. Der Polizei im Landkreis Greiz ging ein per Haftbefehl Gesuchter ins Netz und ein Rettungswagen wurde mit einer Glasflasche beworfen.

Alkoholisierter Autofahrer besteht auf Blutentnahme

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 12. Januar, gegen 19.10 Uhr im Stadtgebiet von Greiz, wurde beim 44-jährigen Autofahrer eine Atemalkoholmessung durchgeführt. Diese erbrachte ein Ergebnis von 0,69 Promille. Da der Betroffene anschließend eine gerichtsverwertbare Messung in der Polizeiwache Greiz ablehnte, wurde eine Blutentnahme im Klinikum Greiz angeordnet und durchgeführt. Den Fahrzeugführer erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die „0,5 Promillegrenze“.

Per Haftbefehl Gesuchter gerät in Polizeikontrolle

Am Freitag, 12. Januar kontrollierten Beamte der Polizei Greiz in der Gräfenbrücker Straße in Weida einen 31-Jährigen. Im Zuge der Kontrolle wurden bei der Person mehrere verbotene Knallkörper aufgefunden und beschlagnahmt. Da gegen die Person auch ein Haftbefehl aus einer vorangegangenen Straftat vorlag, wurde dieser im Anschluss an die erforderlichen Maßnahmen in die JVA Hohenleuben eingeliefert.

Rettungsfahrzeug mit Glasflasche beworfen

Die Besatzung eines Rettungswagens befand sich am Samstag, gegen 15.40 Uhr, auf Einsatzfahrt in der Nürnberger Straße in Gera, als ein 40-Jähriger, auf Höhe der Haltestelle „Lusan-Laune“, unvermittelt eine Glasflasche in Richtung des Fahrzeuges warf. Nur durch eine Gefahrenbremsung konnte eine Beschädigung des Rettungswagens verhindert werden. Die unverzüglich eingesetzten Polizeibeamten konnten im Rahmen ihrer Fahndungsmaßnahmen den Flaschenwerfer noch im Nahbereich feststellen. Aufgrund seines Verhaltens erhielt der 40-Jährige zunächst einen Platzverweis. Dieser führte jedoch nicht zur Einsicht sowie Mäßigung des Mannes, denn nur kurze Zeit später begann er in der Tiefgarage eines nahe gelegenen Einkaufsmarktes Passanten lautstark an zu pöbeln. Die eingesetzten Beamten nahmen den Mann daraufhin in Gewahrsam. Der 40-Jährige muss sich nun wegen des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr sowie Beleidigung verantworten.