Zeulenroda-Triebes. Weil es nach den Regelungen des Bundesteilhabegesetzes nicht mehr finanzierbar ist, muss ein Projekt der Lebenshilfe in Zeulenroda nun beendet werden.
Gutes Gesetz, schlecht durchdacht: Auch in Zeulenroda muss eine Wohngemeinschaft für Behinderte aufgelöst werden
Von Tobias Schubert