Burgk/Wurzbach. Neue Entgeltordnung für Schloss Burgk und Heinrichshütte: Eintrittspreise steigen nach Restaurierungen und Mehrkosten

Für das Schloss Burgk und das Technische Schaudenkmal Heinrichshütte wurde im Kreistag eine neue Entgeltordnung eingeführt. In beiden Einrichtungen seien letztmalig im Jahr 2015 die Eintrittspreise und Nutzungsentgelte angepasst worden.

In den vergangenen Jahren habe man auf Schloss Burgk im Innen und Außenbereich viel instand gesetzt und restauriert. Genau wie für das Schaudenkmal seien die Preise für Energie sowie Wasser und Abwasser gestiegen. Das betreffe auch Wartungspauschalen, Honorare sowie Personalkosten. Mit der Erhöhung solle ein Teil der gestiegenen Kosten abgefangen werden, was jedoch keine Deckung dieser bedeute, betonte Landrat Christian Herrgott ausdrücklich.

Auf Schloss Burgk erhöhe sich der Eintritt für Erwachsene von sechs auf acht Euro. Der Eintritt für Kinder bis zur 13. Klasse soll statt bisher 2,50 Euro jetzt aber frei sein. Führungen sollen statt einem Aufschlag von zwei Euro nun vier Euro kosten, für Schüler ist eine Gebühr in Höhe von drei Euro zu entrichten.

Die Raummieten erhöhen sich und auch die Kosten für Trauungen steigen. Wer nicht im Saale-Orla-Kreis lebt, zahlt nun 200 Euro statt bisher 160. Paare aus dem Landkreis sollen jetzt 175 Euro statt vorher 110 Euro aufbringen.

Für das Schaudenkmal Heinrichshütte zahlen Erwachsene künftig ebenfalls acht statt sechs Euro. Kinder bis fünf Jahre haben freien Eintritt und für Ältere erhöht sich die Gebühr um 50 Cent. Rentner zahlen ebenfalls zwei Euro mehr und die Familienkarte kostet 20 statt bisher 15 Euro. Auch hier seien die Erhöhungen lediglich gedacht, um die gestiegenen Kosten abzumildern. Der Zuschussbedarf für beide Einrichtungen ändere sich dadurch kaum.