Rudolstadt. In der Nacht zum Sonntag entstand an der Brücke zur Westrampe ein neues „Kunstwerk“ - dafür müssen sich jetzt drei Männer verantworten

Drei Graffitisprayer wurden in der Nacht zum Sonntag durch Polizeibeamte in Rudolstadt auf frischer Tat geschnappt. Die jungen Männer aus dem Raum Rudolstadt im Alter von 18, 20 und 22 Jahren müssen sich nun wegen Sachbeschädigung verantworten und vermutlich auch für den entstandenen Schaden aufkommen.

Ermöglicht hat den polizeilichen Erfolg eine aufmerksame Zeugin, die die Polizei in Saalfeld gegen 22.45 Uhr darüber informierte, dass an der Brücke zur Westrampe über die Herbert-Stauch-Straße mehrere Personen beim Sprühen beobachtet wurden. Als die Beamten am Tatort eintrafen, stellten sie zwei frisch gesprühte Graffiti fest und fanden wenig später die mutmaßlichen Täter im Nahbereich.

Geldstrafe zwischen 600 und 2000 Euro ist üblich

Der Inhalt der aufgesprühten Motive habe weder politischen noch Fußballbezug, sagte Ivonne Weitzdörfer-Zille, Sprecherin der LPI Saalfeld, dieser Zeitung. Der Gesetzgeber sieht für eine Sachbeschädigung laut § 303 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. Die Höhe der Geldstrafe richte sich nach der Größe des Graffiti-Gemäldes, heißt es. Meist könne man mit einer Summe zwischen 600 und 2.000 Euro rechnen.