Berlin. Mops „Edda“ wurde von der Stadt Ahlen gepfändet und bei ebay verkauft. Die Käuferin sagt jetzt: Ein Beamter habe „vorsätzlich gelogen“.

Der Streit um den gepfändeten Mops „Edda“ ist jetzt ein Fall für den Staatsanwalt. Die Käuferin des Hundes hat Strafanzeige wegen Betrugs gegen einen Vollziehungsbeamten der Stadt Ahlen erstattet. Die Staatsanwaltschaft Münster bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Anzeige.

Rechtsanwalt Wolfgang Kalla, der „Eddas“ Käuferin vertritt, sagte der dpa: „Der Vollziehungsbeamte wusste vor dem Verkauf von der Züchterin des Hundes, dass der Mops offenkundig krank war und nur einen Wert von 400 Euro hatte. Dennoch bot er ihn bei Ebay zu ‘750 Euro VB’ an und nannte ihn dort ‘kerngesund’“.

Das sei „vorsätzlich gelogen“ gewesen, so Kalla. Seine Mandantin habe am Ende 690 Euro für das Tier bezahlt und inzwischen bereits Tierarztkosten von rund 2000 Euro gehabt.

„Eddas“ Versteigerung auf Ebay nach der Pfändung war rechtens

Die Strafanzeige habe er im Namen seiner Mandantin erstattet, da die Stadt Ahlen bisher „keine Einsicht und kein wirkliches Entgegenkommen“ gezeigt habe, sagte der Anwalt. Vielmehr habe die Verwaltung auch noch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, laut dem die Pfändung und der Verkauf über Ebay rechtmäßig gewesen seien.

„Das ist enttäuschend für das Rechtsgefühl jedes redlich denkenden Bürgers“, so Kalla. Er hatte vor zwei Wochen bereits Zivilklage gegen die Stadt eingereicht. Die jetzt gestellte Strafanzeige umfasse zwölf Seiten plus Anhang. Bei der Stadtverwaltung Ahlen war laut dpa zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

„Eddas“ neue Besitzerin hat die Mops-Dame in „Wilma“ umgetauft und ihr eine eigene Facebook-Seite eingerichtet.

Pfändung war Grund für die Versteigerung

Der Grund, warum das Tier überhaupt auf ebay landete, war eine Pfändung. Eine Ahlenerin hatte rund 7000 Euro Schulden angehäuft, die Stadt Ahlen pfändete daraufhin ihren Mops „Edda“ und versteigerte ihn bei ebay. Dass sie damit so viel Aufmerksamkeit erlangen würde, hätte sich die Stadtverwaltung wohl selbst nicht ausgemalt. Sogar die „New York Times“ berichtete darüber .

Die Schulden der Ahlenerin hätten unter anderem aus der Hundesteuer und Ganztagsbetreuung für zwei schulpflichtige Kinder resultiert. Der Anschaffungspreis für Mops „Edda“ hätte bei 2400 Euro gelegen. Da man außer dem Tier nichts Wertvolles gefunden habe, sei „Edda“ abgeholt worden.

Besitzerin habe nicht versucht, „Edda“ zurückzubekommen

Laut dem Rechtsgutachten habe eine „bewusste Missachtung bestehender Zahlungsverpflichtungen“ vorgelegen. Auch habe die Frau nach der Pfändung „keine Anstrengungen unternommen hat, den Hund zurückzuerlangen“. Das Angebot der Stadt, die Pfändung rückgängig zu machen, habe sie abgelehnt.

Grundsätzlich attestierten die Gutachter, dass sich „zu einem Hund auch eine engere Bindung aufbaue lasse als etwa zu einem Fisch“. Das könnten Fisch-Freunde sicherlich anders sehen.

NRW-Innenministerium fand Versteigerung nicht gut

Zurücklehnen kann sich die Stadt mit dem von der Kanzlei Wolter Hoppenberg ausgestellten Gutachten aber nicht. Einerseits werden der Stadt „Form- bzw. Verfahrensfehlern“ in dem Gutachten attestiert. Auch das nordrhein-westfälische Innenministerium fand die Versteigerung nicht in Ordnung.

Den Schriftsatz habe Bürgermeister Berger nach eigenen Angaben zur Prüfung an die gleiche Kanzlei weiter gegeben, die das Gutachten erstellt hat. Außerdem wird das Thema Mops am 25. März beim Finanzausschuss der Stadt diskutiert werden. Wie viel das jetzige Gutachten gekostet habe, ist unklar. (tki/mein/mit dpa)