Fall Maddie: Urteil gegen Verdächtigen bleibt bestehen
•
Lesezeit: 2 Minuten
Luxemburg. Das Urteil wegen Vergewaltigung gegen den Verdächtigen im Maddie-Fall bleibt bestehen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Ein Vergewaltigungsurteil gegen den deutschen Verdächtigen im Fall „Maddie“ kann bestehen bleiben. Es verstößt nicht gegen das EU-Recht, auch wenn Christian B. ursprünglich wegen einer anderen Tat an Deutschland ausgeliefert wurde, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied.
B. war wegen der 2005 begangenen Vergewaltigung einer 72 Jahre alten Frau 2019 in Braunschweig zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Diese muss er im Anschluss an eine Haftstrafe wegen Drogenhandels verbüßen. Er legte beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision gegen das Urteil ein, der den EuGH um Klärung bat. Der BGH muss das Braunschweiger Urteil nun noch auf Formfehler prüfen.
Der 43-jährige Christian B. fordert eine Aufhebung des Urteils, weil er ursprünglich auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls für eine andere Straftat an Deutschland ausgeliefert worden war. Inzwischen wird gegen den Mann im Fall der vor mehr als 13 Jahren verschwundenen Madeleine „Maddie“ McCann wegen Mordverdacht ermittelt.
Das Mädchen war 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden – der Fall sorgt bis heute weltweit für Aufsehen. Im Gefängnis in Kiel sitzt der Verdächtige derzeit wegen Drogenhandel.
Maddie McCann- Ermittler geben nicht auf
1/17
Die Aussichten auf Erfolg standen für den 43-Jährigen schon vorher eher schlecht. Ein Generalanwalt des EuGH war in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass das Landgericht Braunschweig den Mann verurteilen durfte. Das Gutachten vom August dieses Jahres war für die EuGH-Richter zwar nicht bindend, meist folgen sie aber der Einschätzung des zuständigen Generalanwaltes. (dpa/afp/dmt)