Berlin. Die Zahl der Unfälle unter Drogeneinfluss ist zuletzt rasant gestiegen. Kritiker fordern Null-Toleranz-Regel für Cannabis und Alkohol.

Er rauche hin und wieder Cannabis, nicht regelmäßig, eher gelegentlich. Das sagte der Autofahrer zumindest vor Gericht aus. Trotzdem musste der Baden-Württemberger seinen Führerschein abgeben – höchst richterlich bestätigt vom Bundesverwaltungsgericht im Herbst 2014.

In seinem Blut wurden nach der Kontrolle durch die Polizisten 1,3 Nanogramm des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut nachgewiesen. Eine Menge, die man kaum spürt. Trotzdem hat der Fall eine starke juristische Wirkung gehabt: Denn seit dem Urteil gilt eine Grenze von 1,0 Nanogramm THC im Blut. Wer diesen Wert überschreitet und dennoch in einem motorisierten Fahrzeug unterwegs ist, kann den Führerschein verlieren.

THC wird teils nur sehr langsam abgebaut

Immer wieder wehren sich vor Gericht Kläger gegen den Entzug der Fahrerlaubnis. Oft geben sie wie der verurteilte Baden-Württemberger an, dass sie die Droge Hanf nicht regelmäßig konsumieren würden. Auch lägen teils Tage zwischen dem Konsum und der Fahrt, auf der sie den Polizisten ins Netz gingen.

Unwahrscheinlich sind diese Begründungen nicht. Denn im Gegensatz zu Alkohol, das sich über die Zeit abbaut, gibt es für Cannabis keine wissenschaftlich einheitlich anerkannte Berechnungsgrundlage, wie schnell sich der THC-Wert im Blut verflüchtigt. Individuelle Faktoren spielen eine Rolle. So kann es vorkommen, dass auch einige Tage nach dem Konsum immer noch ein THC-Wert im Blut nachgewiesen werden kann, der über 1,0 Nanogramm liegt.

Bei Alkohol liegt die Toleranz deutlich höher

„Auf den Straßen Deutschlands werden Menschen, die sehr geringe Mengen Alkohol oder THC im Blut aufweisen, sehr unterschiedlich behandelt. Während bei Alkohol die bewährte 0,5-Promille-Grenze existiert, gibt es für Cannabis keine vergleichbare Regelung“, kritisiert Niema Movassat, drogenpolitischer Sprecher der Linken.

Ginge es nach dem 34-jährigen Bundestagsabgeordneten, dann würde der THC-Wert angehoben werden. Untersuchungen zur Wirkung zeigen, dass 5,0 Nanogramm THC ungefähr dem Wert von 0,5 Promille Alkohol entsprechen.

Wer mit 5,0 Nanogramm THC unterwegs ist, kann sich allerdings ziemlich sicher sein, dass er in naher Zukunft kein Auto mehr fahren darf. Zumindest wird er sich auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), besser bekannt als „Idiotentest“, einstellen müssen.

Bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut ist dagegen in der Regel keine Ordnungswidrigkeit – außer man verhält sich derart auffällig, dass man den Straßenverkehr gefährdet, beispielsweise in Schlangenlinien über den Asphalt kurvt. Dann wird es auch schon ab 0,3 Promille problematisch.

Cannabisblüten liegen in einem Glas.
Cannabisblüten liegen in einem Glas. © dpa | Lino Mirgeler

Bundesregierung möchte den THC-Grenzwert noch nicht anpassen

Dementsprechend folgte selbst der Deutsche Verkehrsgerichtstag einer Empfehlung der Grenzwertkommission, dass der THC-Grenzwert im Blut künftig bei 3,0 Nanogramm liegen dürfe. Die Bundesregierung bleibt in dieser Sache aber zurückhaltend. Man warte zunächst eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem derzeit laufenden Verfahren ab, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken, die unserer Redaktion vorliegt.

Am 28. März werden vor dem Bundesverwaltungsgericht drei Urteile, zwei aus München, eines aus Münster, zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum mündlich verhandelt.

Deutlich mehr Unfälle wegen Drogenkonsums

Für die Zurückhaltung der Regierung lassen sich auch außerhalb der Klagen Gründe finden. In der Antwort des Verkehrsministeriums ist eine Auswertung der Unfallstatistik für die polizeiliche Unfallaufnahme der Jahre 2007 bis 2017 vorgenommen worden.

Innerhalb dieser zehn Jahre stieg die Zahl der Unfallursachen, die auf den „Einfluss anderer berauschender Mittel“ als Alkohol zurückzuführen sind, um fast 42 Prozent an. Gleichzeitig nahm der Anteil der unter Alkohol stehenden Unfallverursacher im Untersuchungszeitraum um fast 35 Prozent ab.

Über 12.000 Unfälle mit Alkohol im Blut

Illegale Drogen im Straßenverkehr sind also zunehmend ein Problem. In absoluten Zahlen liegen die unter illegalen Drogen stehenden Unfallverursacher aber noch deutlich hinter den Unfallverursachern, die vorher Alkohol konsumierten, zurück. Drogen wurden 2017 bei 1893 Unfällen als Ursache nachgewiesen – Alkohol dagegen in 12.655 Fällen.

Auffällig ist, dass in 76 Prozent der Fälle mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut gemessen worden. Damit begeht man eine Straftat, auf die Gefängnis drohen kann.

Auch bei den Todeszahlen zeigen sich deutliche Unterschiede. Starben 2017 37 Menschen bei Unfällen unter Drogeneinfluss, so kamen im selben Jahr 196 Menschen bei Unfällen mit Alkohol ums Leben. Auch hier sind die Zahlen stark rückläufig, 2007 starben noch 473 Personen bei Unfällen unter Alkoholeinfluss.

Bundesregierung: Cannabis könne Patienten fahrtüchtig werden lassen

Auf die Frage, welche konkrete Rolle Cannabis im Straßenverkehr spielt, kann die Bundesregierung keine Antwort liefern. Denn erhoben wird bei der Bundesanstalt für Straßenwesen nur die Kategorie „Einfluss anderer berauschender Mittel“. Darunter fällt Cannabis. Aber eben auch Drogen wie Kokain oder Amphetamine, deren Nachweis sofort zum Führerscheinverlust führen.

Daher wollte Die Linke in ihrer Kleinen Anfrage wissen, ob die Bundesregierung plane, künftig bei den Betäubungsmitteln zu unterscheiden. Die knappe Antwort aus dem Verkehrsministerium: „nein“.

Dabei könnte eine Unterscheidung durchaus relevant sein – immerhin ist der Cannabiskonsum seit 2017 für einzelne medizinische Patienten erlaubt. „Der Konsumzweck ist nicht Berauschung, sondern Linderung der Symptomatik“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Tatsächlich sei es sogar so, dass durch den Cannabiskonsum einigen Patienten erst überhaupt wieder fahrtüchtig würden. Kranke haben gegenüber dem normalen Konsumenten gesetzlich gesehen einen Vorteil: Wer aus medizinischen Gründen auf Cannabis angewiesen ist, kann einen hohen THC-Wert rechtfertigen. Fast alle anderen, die wegen „Genusskonsums“ einen hohen THC-Wert haben, verlieren den Führerschein.

Linke, Grüne und FDP fordern Anhebung für THC-Wert

Das finden nicht nur die Linken ungerecht. „Der aktuelle Wert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum ist praxisfern, da er noch lange Zeit nach einem Cannabis-Konsum erreicht werden kann, obwohl gar keine Verkehrsgefährdung mehr vorliegt. Deshalb sollte ein höherer Grenzwert eingeführt werden“, fordert der drogenpolitische Sprecher der FDP, Wieland Schinnenburg.

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Die Grünen forderten im Cannabiskontrollgesetz, das sie 2017 in den Bundestag einbrachten, sogar eine Anhebung des Wertes auf 5,0 Nanogramm.

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    SPD und Union suchen nach einem einheitlichen Umgang mit der Droge

    Die SPD ist dagegen in der Cannabis-Frage gespalten. Dirk Heidenblut, drogenpolitischer Sprecher der Sozialdemokraten, hält es für „durchaus plausibel“, dass der Verkehrsgerichtstag der Empfehlung der Grenzwertkommission folge - also, dass Autofahrer sogar 3 Nanogramm im Blut haben dürfen. Diese Meinung scheinen nicht alle in der Partei zu teilen. Seit Monaten kursiert ein Positionspapier in den Reihen der SPD, veröffentlicht ist es bisher aber nicht. Darin sucht die Partei eine einheitliche Position zum Umgang mit der Droge.

    Beim Koalitionspartner der CDU/CSU ist die Haltung gegenüber Cannabis insgesamt ablehnend – mit einzelnen Ausnahmen. Im vergangenen Jahr machte CDU-Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel mit einem Vorschlag nach einem Modellversuch für eine kontrollierte Cannabis-Abgabe auf sich aufmerksam.

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    Null-Toleranz-Grenze lehnen die meisten ab

    Kaum vorstellbar scheint bei vielen Politikern eine Null-Toleranz-Grenze zu sein, also weder Alkohol noch Drogen konsumiert zu haben, bevor man sich ans Steuer setzt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wollte sich auf Anfrage nicht äußern, in der Antwort seines Ministeriums heißt es aber, dass man eine Null-Toleranz-Grenze bei Alkohol als nicht verkehrssicherheitsfördernder als die aktuelle Regelung sehe.

    FDP-Politiker Schinnenburg hält eine Null-Toleranz-Grenze für „willkürlich“. Schließlich läge bei geringen Konzentrationen keine Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

    Zurückhaltender ist die drogenpolitische Sprecherin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther. „Wer Drogen konsumiert, sollte besser den öffentlichen Nahverkehr nutzen“, sagte Kappert-Gonther und fordert einen Ausbau des Nahverkehrs. SPD-Politiker Heidenblut halte es persönlich für richtig, „wenn Fahren und Alkohol-/Drogenkonsum sich völlig ausschließen“, setze aber auf Überzeugung als auf Verbote.

    Wissenschaftlich sind die Folgen von THC im Straßenverkehr nicht eindeutig

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    wie gefährlich Cannabis im Straßenverkehr ist. „Insgesamt zeigt die internationale Studienlage, dass durch Cannabiskonsum das Verkehrsunfallrisiko ansteigt“ sagte Eva Hoch, Leiterin der Forschungsgruppe Cannabinoide am Universitätsklinikum München (LMU), unserer Redaktion.

    Die Höhe des Risikos werde aber unterschiedlich eingeschätzt. Laut Hoch wirke sich THC akut auf kognitive Prozesse wie die Aufmerksamkeit und das Reaktionsvermögen aus. Allerdings hätten Studien auch gezeigt, dass sich Fahrer, die vorher Cannabis konsumierten, weniger riskant gefahren seien.

    Drogenbeauftragte Mortler fordert „0,0 Promille“

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), hält die Diskussion für überflüssig: „Wer fährt, sollte auf Alkohol und Cannabis einfach verzichten, denn es wird nicht nur das eigene Leben gefährdet, es geht auch um Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer“, sagte Mortler.

    „In der Schwangerschaft genauso wie hinter dem Steuer sollte allen klar sein: 0,0 Promille!“, so die Drogenbeauftragte. Unterstützung bekommt sie vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). DVR-Präsident Walter Eichendorf sagte unserer Redaktion: „Wer fährt, trinkt nicht. Wer trinkt, fährt nicht. Und so gilt auch: Wer fährt, nimmt keine Drogen und wer Drogen nimmt, fährt nicht“.