Berlin. Thomas-Cook-Pleite: Anwälte wollen für Pauschalreisende die volle Entschädigung zurück. Warum ihnen die Zusage der Regierung noch nicht reicht.

Der Rechtsdienstleister MyRight hat die Bundesregierung auf Auszahlung von Entschädigungen an Pauschalreisende verklagt, die von der Thomas-Cook-Pleite betroffen sind. Die Klage wurde am Dienstagnachmittag beim Landgericht Berlin eingereicht, wie unsere Redaktion erfuhr. In der Musterklage geht es um zwei Reisende, die seit Wochen auf ihr Geld warten.

Das Bundeskabinett hatte am 11. Dezember zwar angekündigt, alle von der Pleite betroffenen Pauschalreisenden vollständig entschädigen zu wollen, doch dies erfolgte ohne verbindliche Anerkennung der Rechtspflicht, erläuterte MyRight. Auch seien noch keine Entschädigungszahlungen erfolgt. „Die Geschädigten brauchen Rechtssicherheit, keine unklaren Ankündigungen. Durch die Klage wird der Bund gezwungen, verbindliche Erklärungen abzugeben“, sagte der Jurist Remo Klinger.

Insolvenzversicherung reicht nicht für volle Entschädigung

Grundsätzlich müssen Pauschalreisende nach EU-Recht bei Pleiten die Kosten ihrer Reisen vollständig zurückerstattet bekommen. Doch Deutschland hat das Gesetz in deutsches Recht offenbar fehlerhaft umgesetzt. Hierzulande gibt es für Insolvenzen von Pauschalreiseanbietern zwar eine Insolvenzversicherung, doch deren Entschädigungssumme ist auf 110 Millionen Euro gedeckelt.

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    Insgesamt summieren sich die Kosten bei der Thomas-Cook-Insolvenz in Deutschland nach Angaben der zuständigen Zurich-Versicherung auf 347 Millionen Euro. Damit würden die geschädigten Kunden nur 17,5 Prozent ihres Schadens ersetzt bekommen.

    Bundesregierung hat Gesetz offenbar nicht ordnungsgemäß umgesetzt

    Die Bundesregierung hatte nun zugesagt, die Differenz zu erstatten. Bislang ist aber noch unklar, wann und auf welchem Weg die Bundesregierung das Geld zurückzahlen möchte. Nach Auffassung der MyRight-Anwälte haben die betroffenen Reisenden einen vollständigen und zeitnahem Anspruch auf Entschädigung. Dies sei in der Pauschalreiserichtlinie der EU so festgelegt.

    „Hätte die Bundesregierung die Regelungen der Pauschalreiserichtlinie ordnungsgemäß umgesetzt, wären alle Geschädigten – wie etwa in anderen Ländern wie Großbritannien – schon lange entschädigt worden“, kritisiert MyRight. „Wenn ein EU-Land, wie hier Deutschland, EU-Richtlinien nicht ordnungsgemäß umsetzt, besteht nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein Schadenersatzanspruch der geschädigten Bürger gegen ihren Staat.“

    Dieser Anspruch stehe den Thomas Cook-Geschädigten spätestens seit dem 1. November 2019 gegen die Bundesregierung zu und sei weder bis heute erfüllt worden, noch gibt es einen verbindlichen Fahrplan, wann die Geschädigten mit einer Auszahlung rechnen können. Was Kunden von Thomas Cook jetzt tun können.