Berlin. Seit dem 1. Februar 2023 gelten neue Regelungen für Verbandskästen. Was sich geändert hat und worauf Autofahrer jetzt achten müssen.

Einen Verbandkasten im Auto zu haben ist in Deutschland Pflicht. Was alles darin sein muss, legen DIN 13164 und § 35h in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Nach neun Jahren gab es mehrere Neuerungen. Das müssen Autofahrer jetzt beim Kauf eines neuen Erste-Hilfe-Sets beachten.

Gesetzesänderung für Autofahrer: Maskenpflicht im Verbandskasten

Seit dem 1. Februar 2023 haben sich die Richtlinien für den Verbandskasten im Auto geändert. Bereits Anfang 2022 wurden mit einer Übergangsfrist von einem Jahr DIN 13164 und § 35 h StVZO reformiert. Nun gilt: Neue Erste-Hilfe-Sets müssen zwei medizinische Masken beinhalten. So will es die angepasste DIN-Norm. "Auch wenn die StVZO noch nicht angepasst wurde, dürfen nach Auskunft des Bundesministeriums Verbandkästen nach der neuen DIN 13164, Ausgabe Februar 2022 bereits jetzt verwendet werden", erklärt der ADAC. Lesen Sie hier: Maskenpflicht und Co. – Das ändert sich im Februar 2023

Auch wenn die Richtlinie nicht explizit FFP2-Masken verlangt, raten laut SWR Experten zu den sichereren Exemplare. Eine weitere Änderung: Die neue Norm legt fest, dass fortan ein Dreieckstuch anstelle von zwei genügt. Das Verbandstuch (40 x 60cm) wurde aus der Richtlinie komplett gestrichen. Auch interessant: TÜV und Co. – Wichtige Änderungen für Autofahrer 2023

Verbandskasten: Das sollten Autofahrer beachten

Doch Autofahrer mit einem bestehenden Verbandskasten der Richtlinie DIN 13164 Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 können erstmal aufatmen: Laut ADAC müssen die Masken nicht ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Diese Produkte müssen demnach in Ihrem neuen Verbandskasten sein:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • 2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Verbandpäckchen K

Es empfiehlt sich, den Verbandskasten von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Abgelaufene oder gar fehlende Artikel können im Fall einer Kontrolle ein Bußgeld von fünf Euro nach sich ziehen. Kein Erste-Hilfe-Set im Auto zu haben kostet sogar zehn Euro. (soj)