Berlin. Umzüge sind oft kraftraubend und teuer. Wer sich rechtzeitig mit seinem Stromversorger auseinandersetzt, spart viel Geld und Nerven.

Umzüge können anstrengend für Körper, Nerven und den Geldbeutel sein. Zahlreiche Rechnungen und komplizierte Verträge erschweren vielen Menschen den Wohnungswechsel. Gerade jetzt, in Zeiten explodierender Energiekosten, sind Fehler kostspielig. Um nicht auf einer horrenden Stromrechnung sitzen zu bleiben, müssen einige Fristen beachtet werden. Hier erfahren Sie, wie man im Umgang mit dem Energieversorger unnötige Kosten vermeidet.

Energiekosten: So kündigen Sie den Stromvertrag fristgerecht

25.000 Menschen ziehen jeden Tag in Deutschland um. Wer vergisst, den Stromvertrag beim Wohnungswechsel zu kündigen, dem blüht ein blaues Wunder. Seit 2021 ist die Frist zur Kündigung gesetzlich neu geregelt. Sechs Wochen vor dem Auszug sollte spätestens der Energielieferant vom Umzug informiert werden, inklusive neuer Adresse. Diese Vorlaufzeit sieht das Sonderkündigungsrecht vor. Dieses Recht können Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen, indem das Energieunternehmen über die umzugsbedingte Vertragsauflösung in schriftlicher Form, postalisch, per Mail oder Einschreiben, benachrichtigt wird. Lesen Sie auch: Fünf Tricks, wenn das Geld für Strom und Gas knapp wird

Erfolgt die Sonderkündigung fristgerecht, hat der Stromanbieter die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ein neues Vertragsangebot vorzulegen. Gewährleistet der Lieferant den Strom aus der Steckdose zu denselben Konditionen, läuft der Vertrag in der neuen Wohnung weiter. Erhöht der Anbieter die Stromkosten im Gegensatz zum alten Vertrag aber, etwa aufgrund der Inflation, kann der Kunde die Kündigung vollends wirksam machen.

Der Stromzähler sollte beim Abschluss eines Stromvertrags in einer neuen Wohnung immer überprüft werden.
Der Stromzähler sollte beim Abschluss eines Stromvertrags in einer neuen Wohnung immer überprüft werden. © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Arno Burgi

Unterschied zwischen Grundversorger und Wettbewerber

Handelt es sich beim Versorgungsunternehmen um den Grundversorger, also den größten Stromlieferanten in der Gegend, kann der Stromvertrag mit einer Vorlaufzeit von nur zwei Wochen gekündigt werden. Viele Verträge beinhalten heutzutage aber spezielle Kündigungsklauseln, die Kundinnen und Kunden auch andere Ausstiegsmöglichkeiten bieten. Mehr zum Thema: Stromverbrauch im Stand-by: Wo Sie besser den Stecker ziehen

Von wann der Stromvertrag stammt, ist wichtig, wenn Kunden ohne Auszugsgrund aussteigen wollen. Verträge in der Erstlaufzeit haben eine einmonatige Kündigungsfrist, wenn sie nach März 2022 abgeschlossen wurden. Besteht der Vertrag dagegen länger, gilt gemäß der alten Regelung zumeist eine Kündigsfrist von bis zu drei Monaten.

Einzug in neue Wohnung ganz ohne Strom? Nur in seltenen Fällen

Dass ein Kunde nach dem Umzug ins neue Heim ganz ohne Strom dasteht, kommt ganz selten vor. Denn Wohnungen ohne gültigen Stromvertrag bekommen von den zuständigen Stadtwerken eine Ersatzversorgung. Da diese tariflich nicht fixiert ist, kann die Kilowattstunde ganz schön teuer werden. Unternimmt der Kunde nichts gegen die Ersatzversorgung geht das Bezugsverhältnis in der Regel nach drei Monaten in einen regulären Vertrag über.

In einer Wohnung ohne Strom landet man hingegen nur, wenn bereits viele Fehler begangen wurden. Hat der Vormieter den alten Vertrag nicht gekündigt und schuldet dem Versorger mehr als 100 Euro, wird der Strom üblichweise abgestellt. Hat auch der neue Mieter vergessen, seinen Versorger über den Umzug zu informieren oder gleich einen neuen Anbieter zu nutzen, könnte es aber sein, dass keine Elektrizität bis zur Klärung des Sachverhalts fließt. Etwa 300.000 Haushalten wird jedes Jahr vorübergehend der Saft abgedreht. Erfahren Sie mehr: Stromkosten: So können Hartz-IV-Empfänger 100 Euro sparen

Immer Zählerstand prüfen – Neuer Anbieter übernimmt den Papierkram

Um sicherzustellen, dass keine Verwechslungen zu Ungunsten des Kunden auftreten, ist es wichtig, den Zählerstand beim Auszug zu dokumentieren, bestenfalls mit einem Beweisfoto. Ebenso sollte beim Abschluss eines Stromvertrags in einer neue Wohnung niemals ungeprüft der Stromzählerstand vom Vormieter übernommen werden, womöglich will dieser Kosten auf den Nachmieter abwälzen. Übermittelt der Kunde zudem die falsche Zählernummer, beispielsweise durch eine Verwechslung mit einem Nachbarn im selben Haus, fallen gleich doppelte Kosten an. Auch interessant: So viel Strom verbrauchen deutsche Haushalte im Schnitt

Wer beim Umzug neben der alten Wohnung auch dem Stromanbieter den Rücken kehren will, tut das am besten, in dem er sich frühzeitig um einen Energieversorger für das neue Heim kümmert. Zu mindestens zwei Wochen Vorlaufzeit für den neuen Stromlieferanten raten die Experten, um sicherzustellen, dass auch am Tag des Einzugs schon Strom fließt. Bequem für Neukunden ist, dass der neue Vertragspartner den Papierkram mit dem alten Versorger und dem Netzbetreiber in der Regel erledigt.

Sechs Wochen Netzgebühren rückerstatten lassen

Auch rückwirkend können Kosten erstattet werden. Noch sechs Wochen nach dem Auszug muss der Netzbetreiber auf Instandhaltungsgebühren vom Netz und dem Stromzähler verzichten. Über den Umzug wird der Netzbetreiber in der Regel vom Nachmieter oder dem Stromversorger informiert. Das setzt natürlich voraus, dass der Versorger informiert wurde. Aus dem Themenkomplex: Stromfresser im Haushalt: Wann sich ein neues Gerät lohnt

Werden diese Fristen verschlafen, bleibt der Kunde oft auf hohen Kosten sitzen. Erfährt der Netzbetreiber erst nach Ablauf der Frist vom Umzug, kann er die Nutzungsgebühren für alles was über die festgeschriebenen sechs Wochen hinausgeht, geltend machen. Zieht der Nachmieter ein, ohne einen neuen Stromvertrag abgeschlossen zu haben, betrachten Netzbetreiber und Energieversorger den ursprünglichen Kunden immer noch als zahlungsverpflichtet. Dementsprechend flattern beim Betroffenen gleich zwei volle Stromrechnungen ins Haus. Um die entstandenen Zusatzkosten wieder reinzuholen, muss der Kunde seinen Rückerstattungsanspruch mit viel Aufwand beim Nachmieter geltend machen.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.