Berlin. Wirtschaftsminister Habeck plant ein schrittweises Verbot von Gas- und Ölheizungen. Auf manche Verbraucher kommen enorme Kosten zu.
- Wirtschaftsminister Robert Habeck plant ab 2024 schrittweise ein Verbot für klassische Gas- und Ölheizungen
- In den kommenden Jahren sollen die Eigentümer verpflichtend auf ein klimafreundliches Heizsystem umrüsten
- Die Kosten für die Eigentümer werden als "immens" bezeichnet – ein Wirtschaftsinstitut nennt eine erste Zahl
In der Energiekrise 2022 waren die Gas- und Heizölpreise ein großes Thema. Kein Wunder – schließlich waren diese Energiepreise innerhalb kürzester Zeit regelrecht explodiert. Für einen Liter Heizöl etwa zahlten die Verbraucher am 9. März 2022 über zwei Euro. Knapp ein Jahr später hat sich der Energiemarkt beruhigt. Nach Informationen von "esyoil" . Auch der Gaspreis hat sich auf Vorkriegsniveau eingependelt und liegt am 10. März unter der Marke von 12 Cent je Kilowattstunde (kWh).
Habeck plant Verbot für Gas- und Ölheizung: Eigentümerverband warnt vor "immensen Kosten"
Trotzdem ist Heizen weiter ein großes Thema in der Berichterstattung. Im Unterschied zur Energiekrise 2022 stehen jedoch nicht die Energiepreise für Gas und Heizöl im Mittelpunkt. Konkret geht es um einen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck zur Wärmewende. Habeck plant schon ab 2024 ein schrittweises Verbot für Gas- und Ölheizungen in Deutschland. Verbände und politische Opposition gehen auf die Barrikaden. Kai Warnecke vom Eigentümer-Verband "Haus und Grund" warnt: "Habecks Pläne könnten in einem Desaster enden."
Diese Pläne der Energiewende im Gebäudebestand dürfe die Bürger nicht überfordern. Zudem warnt der Verband vor "immensen Kosten" für betroffene Eigentümer. Warnecke: "Oftmals existieren für geforderte Änderungen keine praxistauglichen und finanzierbaren Lösungen." Klar ist: Die Umrüstung einer alten Gas- oder Ölheizung ist mit enormen Investitionskosten verbunden. Doch davon lässt sich Habeck zumindest erst einmal nicht beirren. Für sein Gas- und Ölheizungsverbot hat der Minister schon einen Zeitplan ausgearbeitet.
Heizung | Kosten in EUR |
Ölheizung | ab ca. 8.000 |
Gasheizung | ab ca. 7.000 |
Holz- oder Pelletheizung | ab ca. 10.000 |
Nah- und Fernwärme | ab ca. 5.000 |
Wasserstoffheizung | ab ca. 30.000 |
Solarthermie | ab ca. 10.000 |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 8000 bis 16.000 |
Erdwärmepumpe | 12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung) |
Grundwasser-Wärmepumpe | 9000 bis 12.000 (ohne Erschließung) |
Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.
Gas- und Ölheizungsverbot schon ab 2024: Was für Kosten auf viele Verbraucher zukommen
Schon ab 2024 sollen nur noch Gas- und Ölheizungen mit einem klimafreundlichen Anteil von mindestens 65 Prozent eingebaut werden. Das bedeutet: Die klassischen Gas- und Ölheizungen werden verboten – nur noch Hybridanlagen mit Wärmepumpe oder Solarthermie wären möglich. Ab 2045 soll dann mit der Gas- und Ölheizung in Deutschland endgültig Schluss sein. Für die Verbraucher bedeutet das: Früher oder später müssen sie ihre Gas- oder Ölheizung mit einer regenerativen Heiztechnik kombinieren oder ersetzen.
Neben einer Wärmepumpe oder Pelletheizung kommen als Alternative zu Heizöl und Gas die Nah- und Fernwärme infrage. Alle Technologien haben jedoch eines gemein: Die Investitionskosten sind hoch. Allein die Kosten für eine neue Wärmepumpe bewegen sich zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Hier sind aber womöglich nötige Sanierungsarbeiten nicht eingerechnet. Auch die Kosten für eine Pelletheizung sind mit 10.000 Euro aufwärts nicht zu unterschätzen. Wenig überraschend fällt an dieser Stelle die Einschätzung des Wirtschaftsinstituts RWI aus.
Aus für Gas- und Ölheizung: Institut warnt vor gewaltigen Kosten von 1000 Milliarden Euro
RWI-Experte Prof. Manuel Frondel nennt im Gespräch mit "Bild" Gesamtkosten von einer Billion Euro (1000 Milliarden Euro). Umgerechnet auf jeden Bundesbürger ergibt das eine Pro-Kopf-Summe von 12.500 Euro. Eine gewaltige Summe – aber wie kommt RWI auf genau diese Zahl? Es handelt sich um eine "grobe Überschlagsschätzung der Bruttokosten", erklärt Institutssprecherin Sabine Weiler gegenüber unserer Redaktion und ergänzt, dass die von Frondel genannte Zahl nicht zur Veröffentlichung gedacht war.
Die Gesamtsumme von einer Billion Euro basiert dabei auf der Annahme, dass "bis 2045 sämtliche Öl- Und Gasheizungen in Deutschland ausgetauscht und durch Wärmepumpen ersetzt werden (müssen) und dabei im Altbau noch Kosten für zusätzliche Dämmung entstehen", heißt es in der schriftlichen RWI-Erläuterung zur Einordnung der Zahl. Auch werde bei diesen Bruttokosten nicht berücksichtigt, dass viele der Gas- und Ölheizungen sowieso früher oder später ausgetauscht und durch neue Heizungen ersetzt werden müssen, sagt Weiler.
- Nachbesserung: Ölheizung erneuern und effizienter heizen – das müssen Sie tun
- Tausch: Ölheizung tauschen und von Förderung profitieren – einen Bonus gibt es
- Austauschpflicht: Frist endet bald – wer seine Ölheizung austauschen muss
- Plan von Habeck: Schock für Verbraucher – Verbot von Ölheizungen rückt näher
- Kosten für Tausch: Verbot von Ölheizungen rückt näher – so viel kostet die Umrüstung
Gas- und Ölheizungen: "Austauschpflicht" statt Verbot – dieses Gesetz greift aktuell schon
Hinzu kommt: Die Wärmepumpe ist in der Überschlagsschätzung die teuerste Alternative. Die Pelletheizung oder auch der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz sind günstiger. Allerdings kommt nicht jedes Gebäude für Nah- oder Fernwärme infrage. Auch deshalb möchte die Bundesregierung das Nah- und Fernwärmenetz in den kommenden Jahren ausbauen. Berichten der "Deutschen Presse-Agentur" (dpa) zufolge plant Habeck im Sommer sogar einen Fernwärmegipfel.
Unabhängig von Habecks Energieplänen kann der Austausch der alten Gas- oder Ölheizung für einige Verbraucher 2023 oder in den kommenden Jahren ohnehin Pflicht sind. Grund ist die im Gebäude-Energie-Gesetz festgelegte "Austauschpflicht" und die damit verbundene Frist für den Tausch alter Gas- oder eben Ölheizungen. Das Gesetz zielt primär auf alte Anlagen mit Konstanttemperaturkessel ab. Es gibt auch einige Ausnahmen von der "Austauschpflicht" – etwa für im eigenen Wohnraum lebende Eigentümer. Ausnahmen plant Habeck zudem auch in seinem jetzt geplanten Verbotsgesetz.