Erfurt. Im Herbst 2022 nahm das Erfurter Veterinäramt 62 Hunde in Obhut. Dagegen klagte die Halterin erfolgreich. Nun kommt die Wende.

Als das Veterinäramt im September 2022 einer Halterin insgesamt 62 Hunde wegnahm und die Vierbeiner mit Verweis auf unzumutbare Bedingungen ins Tierheim brachte, handelte die Behörde rechtmäßig. Das entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag und kassierte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes vom Februar.

Aus Sicht der Hundehalterin hatte das Amt die ihr vorgeworfenen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nicht ausreichend gutachterlich bewertet. Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht. Dagegen wiederum klagte die Stadt und zog zur nächsten Instanz – dem OVG.

Das schriftliche Gutachten des Amtstierarztes fehlte zwar bei der Wegnahme der Tiere. Doch aus Sicht des OVG genügen die im Bescheid aufgeführten Bewertungen, in denen der Tierarzt für jedes Tier dessen Zustand dokumentiert. Wenn sich im Einzelfall daraus schließen lasse, dass die Hunde erheblich vernachlässigt wurden, sei das für eine Wegnahme ausreichend.

In der Mitteilung des Gerichts ist von 55 Hunden die Rede. Beschlagnahmt wurden 62. Für sieben Tiere war das amtliche Prozedere offenbar nicht Teil der Verhandlungen.

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