Gera. Ein Mann aus dem Landkreis Greiz ist unentschuldigt seinem Prozess am Landgericht Gera ferngeblieben. Das hat Konsequenzen.

Das Landgericht Gera hat am Donnerstag nicht wie geplant den Prozess gegen einen Mann aus dem Landkreis Greiz begonnen. Er ist wegen sexuellen Missbrauchs und Kinderpornografie angeklagt, schwänzte aber den Auftakttermin.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Sommer 2011 oder 2012 ein zur Tatzeit fünf- beziehungsweise sechsjähriges Mädchen missbraucht zu haben. Zudem soll er im vergangenen Jahr mehrere Tausend kinderpornographische Bild- und Videodateien besessen und an minderjährige Mädchen versendet haben. In einem Fall soll der Angeklagte eine solche Videodatei selbst hergestellt haben, indem er ein zur Tatzeit fünfjähriges Mädchen beim Umziehen gefilmt haben soll.

Verhalten des Angeklagten hat Konsequenzen

Der Vorsitzende Richter Harald Tscherner stellte fest, dass der Angeklagte, der sich auf freiem Fuß befindet, die Gerichtsladung rechtzeitig erhalten hatte. Verteidiger René Blaschke erklärte, dass sein Mandant nicht auf seine Schreiben reagiert habe. Das hat Konsequenzen für den Angeklagten. Gegen den Mann erging nun ein Haftbefehl. Das Landgericht muss den Prozess indes so lange aussetzen, bis dieser vollstreckt werden konnte.

Im Falle einer späteren Verurteilung muss der Angeklagte mit einer Haftstrafe von mindestens drei Jahren rechnen. Diese Strafhöhe wäre nicht mehr zur Bewährung auszusetzen.

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