Berlin. Ab dem 1. Juli gilt das neue Elektrogerätegesetz. Damit können Kunden in Supermärkten ihre alten Geräte zurückgeben. Was jetzt gilt.

  • Änderung für Verbraucher: Von diesem Juli an gilt ein neues Gesetz
  • Für Kunden bedeutet das mehr Flexibilität bei der Entsorgung alter Geräte
  • Was sich bei Aldi, Lidl, Edeka und Co. ändert

Kundinnen und Kunden haben in Zukunft mehr Möglichkeiten, ihren Elektroschrott zurückzugeben. Ab dem 1. Juli 2022 tritt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vollständig in Kraft. Seit Januar 2022 hatte es eine Übergangsfrist gegeben.

Durch das Gesetz werden auch Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, verpflichtet, Elektrogeräte zurückzunehmen.

Aldi, Lidl und Co. mit neuem Rückgaberecht: Kantenlänge ist entscheidend

Die Händler müssen ab Juli Handys oder Mixer, die in keiner Kantenlänge 25 cm übersteigen, kostenlos und ohne den Kauf eines Neugerätes zurücknehmen. Wenn Kundinnen oder Kunden ein neues Gerät mit einer Kantenlänge kaufen, die länger als 25 cm ist, etwa eine Mikrowelle oder einen Kühlschrank, müssen die Händler auch ein altes Gerät mit einer ähnlichen Funktion kostenlos zurücknehmen.

Wegen Glatteis konnte unter anderem  Elektromüll am Montag im Unstrut-Hainich-Kreis nicht abgeholt werden.
Wegen Glatteis konnte unter anderem Elektromüll am Montag im Unstrut-Hainich-Kreis nicht abgeholt werden. © dpa | Bernd Thissen

Die Supermärkte sind außerdem verpflichtet, in ihren Geschäften gut sichtbar über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Durch die Ausweitung der Rücknahmepflicht soll die Sammelquote für Elektroaltgeräte gesteigert werden. In den vergangenen Jahren war die Quote von 65 Prozent deutlich unterschritten worden. (msb/dpa)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.