Heidelberg. Bald kann es teuer für Aldi-Kunden werden. Auf einem Parkplatz des Discounters in Heidelberg wird eine neue Videoüberwachung genutzt.

Kein Parkplatz in der Stadt mehr frei? Kein Problem, die Parkplätze von Supermärkten und Discountern sind für viele Autofahrer eine beliebte Alternative. Doch damit könnte es bald vorbei sein. Auf einem Parkplatz in Heidelberg-Rohrbach, der von Aldi Süd, Rewe und dm gemeinsam genutzt wird, gibt es seit Kurzem eine Videoüberwachung, die Fremdparkern das Leben schwer macht.

Weil der Parkplatz über Jahre auch massiv von Nicht-Kunden genutzt wurde, beauftragten die drei Einzelhändler ein Stuttgarter Startup. Andere Maßnahmen wie Hinweisschilder oder Karten sollen laut einem Facebook-Post der Rewe-Filiale bisher keinen Erfolg gezeigt haben.

30 Euro Knöllchen bei Überschreitung

Das System "BetterPark" des Startups Nexobility registriert durch versteckte Kameras bei Ankunft und Abfahrt die Kennzeichen der Autos. So kann festgestellt werden, wie lange ein Parkplatz genutzt wird. Überschreitet die Parkdauer drei Stunden, bekommen die Fahrzeughalter ein Knöllchen.

Die Daten sollen nur lokal gespeichert werden. Bei einer Übertretung der maximalen Parkdauer vor der Aldi-, Rewe- und dm-Filiale kann eine "Gebühr" in Höhe von 30 Euro fällig werden. Die Rechnung wird an den Fahrzeughalter geschickt. Erst bei der Überschreitung kann das StartUp hinter dem Überwachungssystem das Kennzeichen einsehen.

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Sind private Strafzettel rechtmäßig?

Immer mehr Supermärkte setzen auf eine Überwachung ihrer Parkplätze, bisher allerdings noch ganz altmodisch mit menschlichen Kontrolleuren. Laut Verbraucherzentrale muss dabei nicht jedes Knöllchen rechtmäßig sein.

Die Gebühr gilt als sogenannte Vertragsstrafe, weil der Parkplatz im Privatbesitz ist. Dementsprechend haben Eigentümer das Recht, diese kostenpflichtig oder kostenlos anzubieten. Beim Parken auf den Flächen geht der Fahrzeughalter einen Vertrag mit dem Parkplatzbesitzer ein, der aber unter Umständen ungültig ist.

Damit ein Strafzettel gültig sein kann, muss der Fahrer die Möglichkeit gehabt haben, die Parkbedingungen wissentlich zu akzeptieren. Das heißt, dass Hinweisschilder über die Regelungen gut sichtbar zugänglich sein müssen. Sind die Hinweise durch zu kleine Schrift oder Pflanzen nicht gut erkennbar, beziehungsweise sind die Bedingungen erst im Supermarkt ausgewiesen, kann ein Strafzettel unrechtmäßig sein. (os)