Berlin. Selbstzahlerleistungen sind bei Ärzten beliebt. Sie bringen zusätzliches Geld. Der Patientenbeauftragte hat besonders eine im Visier.

Sogenanntes „Babyfernsehen“ war bei vielen Gynäkologen lange Zeit äußerst beliebt – und auch bei werdenden Eltern. Ein modernes Ultraschallverfahren ermöglichte gestochen scharfe Aufnahmen oder gar Videos vom Nachwuchs im Mutterleib. Medizinisch notwendig war diese Untersuchung nicht, im Gegenteil: Experten warnten vor der zusätzlichen Strahlendosis, der das Ungeborene durch das überflüssige Bildgebungsverfahren ausgesetzt war. Folglich wurde die beliebte Selbstzahlerleistung zum 1. Januar 2021 ersatzlos aus dem Leistungskatalog gestrichen.

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind für viele Ärzte ein lukratives Geschäft. Sie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Palette zieht sich durch alle Fachrichtungen – vom Augenarzt bis zum Dermatologen, vom Internisten bis zum Psychotherapeuten. Wenn es nach dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), geht, könnten demnächst einige Igel-Leistungen nicht mehr angeboten werden. „Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen“, sagte Schwartze den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).

1. Wechsel der Krankenversicherung: Welche Fristen gelten und was muss beachtet werden?

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist nach einer Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten möglich. Beachten werden muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Nach Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse hat man 14 Tage Zeit, um sich bei einer neuen GKV anzumelden. Eine Sonderkündigung ist möglich:

  • Ein neuer Job: Wer das Unternehmen wechselt, kann bis zu 14 Tage nach Beginn der Beschäftigung seine Krankenversicherung wechseln.
  • Beginn der Rente: Wer vom aktiven Berufsleben in die Rente eintritt, kann ebenfalls bis zu 14 Tage nach Rentenbeginn seine GKV wechseln.
  • Neuer Versicherungsstatus: Auch wer im laufenden Jahr mit seinem Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, kann die GVK wechseln. Gleiches gilt bei der Aufnahme in die Familienversicherung.

Bei einem Wechsel innerhalb der GKV übernimmt die neue Krankenkasse alle Formalitäten – inklusive der Kündigung der bisherigen Versicherung. Ein lückenloser Versicherungsschutz ist damit gewährleistet.

2. Wie setzen sich die Beiträge zur GKV zusammen?

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind vom Bruttoeinkommen abhängig und umfassen einen allgemeinen Beitragssatz von etwa 14,6 Prozent, zu dem ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von rund 1,3 Prozent dazu kommt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Beiträge. Für Selbstständige und freiwillig Versicherte gelten spezielle Berechnungsgrundlagen.

3. Was müssen Rentner bei der Krankenversicherung beachten?

Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, zahlen Beiträge basierend auf ihrer Rente und weiteren Einkünften. Wer vorwiegend privat versichert war, bleibt das meist auch im Alter. Die Wahl einer Krankenversicherung vor dem Rentenalter kann langfristige Auswirkungen auf die Versorgung im Alter haben – und sollte daher schon in der aktiven Berufsphase berücksichtigt werden.

4. Vergleich der gesetzlichen und private Krankenversicherung

Wichtige Parameter beim Vergleich von Krankenversicherungen sind neben Beitragssätzen und Leistungsumfang auch individuelle Gesundheitsbedürfnisse und langfristige Kosten. Die GKV bietet einen solidarischen, einkommensabhängigen Beitrag, während die PKV individuelle Tarife nach Alter und Gesundheitszustand anbietet. Der Wechsel von der GKV in eine PKV bloß unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Einkommensgrenze: Das Einkommen muss über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegen. Für 2024 beträgt diese Grenze 62.100 Euro.
  • Status: Für Selbstständige oder auch Beamte können andere Regularien gelten. Für Angestellte ist grundsätzlich immer die Beitragsbemessungsgrenze relevant.

5. Für wen lohnt sich eine private Krankenversicherung?

Eine private Krankenversicherung kann sich für Selbstständige, Beamte oder auch Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lohnen. Entscheidend sind der gewünschte Leistungsumfang, die Bereitschaft zu Gesundheitsprüfungen und die Akzeptanz potenziell steigender Beiträge im Alter. Eine gründliche Abwägung und Beratung sind essenziell.

Schwartze wird konkret und hat insbesondere eine Igel-Leistung im Visier: die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter. Diese Untersuchung sei eine der am meisten verkauften Leistungen, sagte Schwartze. Sie gehöre aber zu den Angeboten, die schadeten, weil es häufig falsch-positive Befunde gebe und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe folgten. „Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt“, sagte er.

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Die Debatte um den Sinn und Unsinn vieler Selbstzahlerleistungen schwelt indes schon länger. Eine Analyse im Auftrag der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) förderte 2019 zutage, dass mehr als jedem vierten gesetzlich Versicherten vom Arzt Igel-Leistungen angeboten wurden. Rund ein Viertel der Patienten habe sie auch tatsächlich in Anspruch genommen. Im Durchschnitt kostete eine Igel-Leistung damals 74 Euro. Der Umsatz habe bei rund einer Milliarde Euro gelegen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)Private Krankenversicherung (PKV)
BeitragVom Einkommen abhängig: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag.Setzt sich aus individuellem Risiko und gewähltem Tarif zusammen: Beiträge werden vom Versicherten getragen, der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss.
LeistungEin einheitlicher Leistungskatalog für alle Versicherten ist gesetzlich festgelegt.Die Leistungen sind individuell wählbar und abhängig vom gewählten Tarif. Oft sind die Leistungen umfangreicher als in der GKV.
ZugangPflichtversicherung für Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, freiwillige Versicherung möglich.Zugänglich für Selbstständige, Beamte, Studenten und Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
VergleichSolidarprinzip: Kosten werden unter allen Mitgliedern verteilt, unabhängig vom individuellen Gesundheitsrisiko.Äquivalenzprinzip: Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.
KostenGrundsätzlich gleichbleibende Beiträge im Alter; gesetzliche Zuzahlungen für bestimmte Leistungen können anfallen.Beiträge können im Alter steigen; private Krankenversicherungen bieten oft Tarife mit Altersrückstellungen an, um Kostensteigerungen abzufedern.
VersicherungspflichtFür Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, für bestimmte Gruppen wie Rentner und Arbeitslose besteht Versicherungspflicht.Keine Versicherungspflicht; Versicherung wird privat abgeschlossen und ist nicht einkommensabhängig.
WechselWechsel in die PKV möglich, wenn Einkommen dauerhaft über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.Rückkehr in die GKV ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
KostenübernahmeDirekte Abrechnung mit den Leistungserbringern durch die Krankenkasse.Versicherte erhalten Rechnungen direkt vom Leistungserbringer und reichen diese zur Erstattung bei der PKV ein.
ZusatzkostenGesetzlich festgelegte Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel; Möglichkeit für zusätzliche private Zusatzversicherungen.Höhere Selbstbeteiligungen möglich, je nach Tarif; Zusatzversicherungen für Bereiche, die nicht durch den Basistarif abgedeckt sind.

Über 400 Igel-Leitungen gibt es aktuell. Und neben der Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter gibt es weitere Leistungen, die nicht nur überflüssig, sondern mitunter auch schädlich sind. Der Igel-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund bewertete im Februar 2023 56 Selbstzahlerleistungen und stellte nur bei zwei einen „tendenziell positiven“ Nutzen fest. 25 wurden mit „tendenziell negativ“ bewertet, zwei gar mit eindeutig „negativ“.

Umstritten ist beispielsweise die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung – ein Evergreen in vielen Augenarztpraxen. Der Igel-Monitor stuft sie als „tendenziell negativ“ ein. Oft werde die Leistung wahllos angeboten, manchmal sogar von der Praxishelferin. Laut Monitor müsse aber ein Augenarzt die Leistung individuell als notwendig erkennen und verschreiben. Gut möglich, dass die Messung des Augeninnendrucks bald ebenfalls auf der Streichliste erscheint.

mit afp