Berlin. Ab sofort stellen viele Apotheken Genesenenzertifikate nach einer überstandenen Corona-Infektion aus. Was Sie dafür mitbringen müssen.

Ob beim Restaurantbesuch, im Kino oder bei Veranstaltungen mit 3G- oder 2G-Regelung: Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, kann seinen Status jetzt genauso leicht nachweisen wie Geimpfte. Covid-19-Genesene können ab sofort in vielen Apotheken ein digitales Zertifikat zur überstandenen Erkrankung bekommen. Das teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) am Dienstag mit. Die technische Infrastruktur dafür sei nun betriebsbereit.

Genesenenzertifikat: Diese Dokumente sind erforderlich

Für die Erstellung des Zertifikats müssen die Genesenen ein gültiges Ausweisdokument in die Apotheke mitbringen. Außerdem ist ein positiver PCR-Test erforderlich, der laut Bundesgesundheitsministerium mindestens 28, aber nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf. Das Zertifikat ist sechs Monate nach dem Datum des positiven PCR-Tests gültig.

Digitale Zertifikate, die beispielsweise in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts (RKI) angezeigt werden können, gab es bislang nur für Geimpfte und schon länger Genesene mit Erstimpfung. Menschen, die erst kürzlich infiziert gewesen seien und sich noch nicht impfen lassen konnten, mussten bislang darauf verzichten, teilte Abda mit. Sie können jetzt von dem Service ind en Apotheken profitieren.

Corona: Was kostet das digitale Zertifikat für Genesene?

Die Erstellung des digitalen Zertifikats über die überstandene Corona-Infektion ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Die Apotheken erhalten den Angaben zufolge vom Bundesamt für Soziale Sicherung 5,04 Euro plus Mehrwertsteuer.

Genesenenzertifikate sind eine Art Brückenlösung für das erste halbe Jahr nach einer überstandenen Coronainfektion. In dieser Zeit sollen sie laut Empfehlung der Ständiger Impfkommission (Stiko) noch keine Schutzimpfung bekommen. Deshalb besitzen sie auch noch kein Impfzertifikat, was mit Blick auf Ausnahmen von Beschränkungen relevant sein kann. Zugleich haben sie zumindest vorübergehend Immunität aufgebaut.

Danach können Genesene mit lediglich einer Impfung den vollen Impfschutz herstellen, weil ihre Infektion wie die erste Dosis behandelt wird.

Genesenennachweis: Wofür braucht man das Zertifikat?

Seit vergangenem Montag gilt in Deutschland zur Eindämmung der Corona-Pandemie vielerorts die sogenannte 3G-Regel. Diese sieht vor, dass nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete Eintritt in bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens erhalten, etwa in Restaurants, zum Friseur oder in Fitnessstudios.

Vielerorts ist im Gespräch, die Regel zu einem 2G-Modell zu verschärfen: In diesem Fall erhalten nur Genesene und Geimpfte Zutritt. Hamburg hat als erstes Bundesland das Optionsmodell eingeführt.

(mit dpa/afp)