Berlin. Ab 8. Februar bieten auch Apotheken Impfungen gegen das Coronavirus an. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Angebot.

  • Ab Dienstag dürften Apotheken in Deutschland die Corona-Impfung anbieten
  • Zum Einsatz kommt dabei überwiegend der Biontech-Impfstoff Comirnaty
  • Lesen Sie hier, was sie zur Impfung in Apotheken wissen müssen

Das Impfangebot in Deutschland wird weiter ausgebaut. Ab Dienstag, 8. Februar, werden bundesweit auch eine Vielzahl an Apotheken gegen das Coronavirus impfen. Welche Geschäfte sind dabei, wie sicher ist die Impfung in der Apotheke – und welche Vorteile bringt sie mit?

Welche Apotheken bieten Impfungen gegen Covid-19 an?

Die Corona-Impfung ist in Deutschland das erste Impfangebot von Apotheken. Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) erfüllen bundesweit mehr als 1.000 Geschäfte die „personellen, räumlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen“ für den Impfservice. Ob sich eine Apotheke an der Impfkampagne beteiligt, entscheide die jeweilige Leitung.

Von insgesamt 18.500 Geschäften in Deutschland beteiligen sich zum Start rund 500. Die ABDA geht aber davon aus, dass sich in den kommenden Wochen immer mehr Apotheken Corona-Impfungen in ihr Serviceangebot aufnehmen werden. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen Impfungen in Apotheken angeboten. Hier konnten sich Menschen schon am Montag gegen das Virus impfen lassen.

Wie finde ich eine Apotheke in meiner Nähe, die gegen das Coronavirus impft?

Wer schon nach einer Apotheke gesucht hat, die das digitale Impfzertifikat ausstellt, dürfte diese Internetseite bereits kennen: Auf mein-apothekenmanager.de sind ab Dienstag, 8. Februar, alle Geschäfte in Deutschland aufgeführt, in denen gegen das Coronavirus geimpft wird.

Welche Voraussetzungen müssen Apotheken für den Impfservice erfüllen?

Damit Apothekerinnen und Apotheker gegen Covid-19 impfen dürfen, müssen sie im Vorfeld eine Fortbildung durchführen. Dabei lernen sie nicht nur, wie sie Räume in ihren Geschäften für den Service herrichten, sondern auch, wie sie bei Notfällen beziehungsweise bestimmten Impfreaktionen reagieren müssen.

Im Dezember hat die Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer die Schulungen geplant. Seit Januar werden bundesweit Impf-Fortbildungen für das pharmazeutische Personal angeboten.

Insgesamt hätten mittlerweile gut 6.000 Apothekerinnen und Apotheker die notwendige Schulung absolviert, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Apotheken, die ein Impfangebot machen, erhalten nach Abschluss der Schulung eine Berechtigung. Diese wird von der Landesapothekerkammer bescheinigt.

„Impfungen in Apotheken sind sicher. Jeder kann darauf vertrauen, bestens versorgt zu werden“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA. Außerdem wurden die technischen Voraussetzungen in den Apotheken geschaffen, um die Zahl der geimpften Personen an das Robert Koch-Institut (RKI) übermitteln zu können.

Welche Impfstoffe stehen zur Auswahl?

Alle zugelassenen Impfstoffe können von den Apotheken bestellt und verimpft werden. Aktuell sind die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca sowie Johnson & Johnson in Deutschland zugelassen. Der Totimpfstoff Novavax ist zwar zugelassen, wird aber voraussichtlich erst ab Ende Februar eingesetzt. Der Impfstoff Astrazeneca wird in Deutschland seit 1. Dezember 2021 nicht mehr verwendet.

Laut einer Umfrage der Marktforschungsplattform Aposcope gaben vier von zehn Apothekenleiterinnen und -Leitern an, Anfang Februar bereits Impfstoffe bestellt zu haben. Ein Favorit hat sich dabei herauskristallisiert: Comirnaty von Biontech. Den Impfstoff Spikevax von Moderna hat dagegen nur jede dritte Apotheke bestellt.

Kann sich jeder in der Apotheke impfen lassen?

Nein. Laut Apothekerverband werden nur Personen ab 12 Jahren geimpft. In einigen Geschäften kann es sogar sein, dass nur Volljährige eine Impfung erhalten. Genaue Informationen erhalten Interessierte in der jeweiligen Apotheke.

Vor der Impfung findet ein Aufklärungsgespräch mit der Apothekerin oder dem Apotheker statt. Da in den Apotheken die gesundheitliche Vorgeschichte wahrscheinlich nicht bekannt ist, sollten mögliche Risiken oder Erfahrungswerte von früheren Impfungen zur Sprache gebracht werden.

Muss ich einen Termin für die Impfung vereinbaren?

Nicht zwingend. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte einen Termin vereinbaren. Dazu rät auch die ABDA. Aber ob ein Termin wirklich notwendig ist, sollten Sie bei Ihrer ausgewählten Apotheke in Erfahrung bringen.

Muss ich für eine Impfung in der Apotheke zahlen?

Nein. Wie beim Arzt oder in Impfzentren ist die Impfung gegen das Coronavirus kostenlos. Für die Durchführung und Beschaffung der Impfstoffe und Materialien sollen Apotheken aber wie Ärzte vom Bund entsprechend entschädigt werden. Derzeit strebt das Bundesgesundheitsministerium eine Vergütung von 7,58 Euro netto an.

Was muss ich zum Impftermin mitbringen?

Die Apothekerinnen und Apotheker benötigen Ihren Personalausweis und ihren Impfausweis, um Ihre Identität überprüfen und die Impfung eintragen zu können. Sollten Sie Ihren Impfausweis verloren haben, müssen Sie sich bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt einen neuen ausstellen lassen. Lesen Sie auch: Impfung durch die Nase: So funktioniert Lebendimpfstoff

Welche Vorteile bringt das Impfangebot in Apotheken?

Neben der Steigerung der Impfquote sprechen auch weitere Gründe für den Impfservice in Apotheken:

  • Niederschwelliges Impfangebot: Wem die Organisation des Impftermins bislang zu aufwändig war, kommt nun einfacher und eventuell auch schneller an einen Termin.
  • Sicherheit: Impfungen in den Apotheken sind genauso sicher wie in Arztpraxen oder Impfzentren. Falls unmittelbar nach der Impfung Reaktionen auftreten, können Apothekerinnen und Apotheker direkt medikamentös dagegensteuern.
  • Entlastung: Impfungen sind nicht mehr nur Aufgabe von Arztpraxen und Impfzentren. Gerade in Arztpraxen könnte das wieder Kapazitäten für anderes schaffen.
  • Digitalisierung: In Apotheken kann direkt ein digitales Impfzertifikat ausgestellt werden, dass zum Eintritt in vielen Geschäften und Gastronomien im Zuge der 2G-Regelung erforderlich ist.

(lim)