Berlin. So will uns die Ampel-Regierung durch den Corona-Herbst bringen: Die Maskenpflicht kehrt ab Oktober in den Alltag der Bürger zurück.

Wie der deutsche Pandemie-Herbst in diesem Jahr aussehen wird, lässt sich derzeit nicht mit Gewissheit vorhersagen. Doch sollte sich die Lage spürbar verdüstern, will die Politik vorbereitet sein und Corona-Maßnahmen zur Hand haben. Entsprechend hat das Ampel-Kabinett am Mittwoch neue Schutzregeln beschlossen.

Ab Oktober soll es nur noch wenige bundeseinheitliche Regelungen geben – etwa eine FFP2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr. Im Falle hoher Ansteckungszahlen bekommen zudem die Länder die Möglichkeit, in begrenztem Rahmen strengere Vorgaben zu beschließen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte: "Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen." Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum könnten der Lage angepasst eingesetzt werden.

Corona: Lauterbach rechnet mit starkem Anstieg der Infektionen

Ziel sei es, hohe Corona-Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden. Er gehe persönlich davon aus, "dass wir im Oktober Schwierigkeiten bekommen werden", sagte Lauterbach mit Blick auf die weitere Pandemieentwicklung.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nannte die Vorgaben für eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes „ein gutes, moderates und maßvolles Konzept“. Weitere Lockdowns oder Schulschließungen werde es nicht geben, sagten beide Minister. Dafür gebe es künftig keine Rechtsgrundlage. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober an und bis zum 7. April gelten. Dies ist im einzelnen geplant:

Corona im Herbst: FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen, Fernzügen und Kliniken

Eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht soll es ab Oktober in Flugzeugen und Fernzügen geben. Eine einfache medizinische Maske reicht dann nicht mehr aus. Nur Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen dürfen. Zudem soll in Kliniken und Pflegeheimen bundesweit eine Maskenpflicht gelten. Dort soll man vor dem Zutritt zudem einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Pflegeheime sollen überdies verpflichtet werden, Beauftragte zu benennen, die sich ums Impfen, Hygiene und Testen kümmern. Die Heime selbst bekommen dafür 250 Euro im Monat. Darüber hinaus gibt es pro Heim noch einmal insgesamt 750 Euro für Personal, das sich um diese Aufgaben kümmert.

Bundesländer können strengere Corona-Regeln festlegen

Die Bundesländer können mit Blick auf die erwartete neue Infektionswelle strengere Vorschriften festlegen, um das Gesundheitswesen oder andere Bereiche der kritischen Infrastruktur zu schützen. Dazu zählen eine Maskenpflicht auch im öffentlichen Personennahverkehr sowie generell in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie etwa Restaurants, Kultur- und Sportstätten.

Für Schulen kann eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse gelten, wenn andernfalls der Präsenzunterricht nicht aufrechtzuerhalten ist. Zudem können die Länder für Bildungseinrichtungen Tests anordnen. Maßgaben für Verschärfungen sind etwa, dass eine regionale Überlastung des Gesundheitswesens droht. Konkretere Vorgaben macht die Ampel hier nicht.

Den Ländern wird zudem freigestellt, die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen wie Restaurants für Menschen aufzuheben, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Dies soll auch für Genesene gelten.

Regionale Regeln zu Mindestabständen und Obergrenzen in der Öffentlichkeit

In einer ersten Vorlage war dagegen vorgesehen, dass die Aufhebung der Maskenpflicht in diesen Fällen verbindlich erfolgen soll. Kritiker hatten bemängelt, dies könne als Aufforderung an die Menschen verstanden werden, sich alle drei Monate impfen zu lassen.

Für den Fall, dass sich wieder eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht hingegen ausnahmslos. In dieser zweiten Stufe können die Länder auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze verhängen.

Kritik von Messebranche und aus der Gastronomie

Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft AUMA reagierte mit scharfer Kritik. Für die Diskussion zu Personenobergrenzen und Maskenpflicht habe die Messewirtschaft nur noch Kopfschütteln übrig, sagte AUMA-Geschäftsführer Jörn Holtmeier unserer Redaktion. "Unseren internationalen Messegästen fehlt mittlerweile jedes Verständnis".

Kritik kam auch aus dem Gastgewerbe. Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges sagte, sie vermisse, "dass bundesweit einheitliche Parameter wie zum Beispiel die Hospitalisierungsrate definiert werden, die dann maßgeblich für den Erlass bestimmter Maßnahmen sind". Mit Blick auf die drohenden Auflagen befürchte ihre Branche erneut Umsatzverluste.

Kultusminister und GEW loben Verzicht auf Schulschließungen

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Karin Prien (CDU), äußerte sich indes zufrieden. Sie begrüße, "dass Schulschließungen zukünftig ausgeschlossen sind". Schulen sollten so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.

Auch die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern, lobte grundsätzlich, dass die Schulen offen blieben. Sie bemängelte aber, die Verantwortung über die Umsetzung der Maßnahmen werde am Ende wieder "auf die Schulen abgeschoben". (mit ape)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.