Berlin. Die aktuellen Corona-Regeln für Einreisen nach Deutschland laufen am 31. Mai aus. Was bis dahin gilt und was danach gelten könnte.

Welche Corona-Regeln gelten für Auslandsreisen in diesem Sommer? Was müssen Rückkehrer vor der Einreise nach Deutschland beachten? Am 31. Mai laufen die aktuellen Regelungen nach der deutschen Corona-Einreiseverordnung aus. Innerhalb der Bundesregierung läuft derzeit die Abstimmung über die neuen Regeln für den Reisesommer.

Wer nach Deutschland einreisen will, muss aktuell einen 3G-Nachweis erbringen, muss also frisch getestet, geimpft oder genesen sein. Kinder unter 12 Jahren sind von der Regel ausgenommen. Die Verordnung sieht für Rückkehrer oder andere Einreisende aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten darüber hinaus auch Quarantänepflichten vor. Im Moment wird laut Robert Koch-Institut (RKI) aber kein einziges Land weltweit auf diese Weise eingestuft.

Corona: Österreich hat die 3G-Regel gekippt – folgt Deutschland?

Österreich hatte Anfang vergangener Woche die Einreisegeln gelockert: Hier ist jetzt kein Nachweis über eine Corona-Impfung oder -Genesung mehr nötig. Auch einen negativen Corona-Test müssen Reisende nicht mehr vorlegen. Theoretisch gelten noch Auflagen für Einreisen aus Virusvariantengebieten. Derzeit steht aber auch in Österreich kein Land auf dieser Liste.

In Deutschland drängt die Zeit: Ohne Anschlussregelung fallen nach dem 31. Mai sämtliche Regelungen weg. Dem Vernehmen nach ist jedoch im Gespräch, zumindest an den Regeln für Virusvariantengebiete festzuhalten, um im Fall einer neuen, besorgniserregenden Variante schnell reagieren zu können und Einreisende in Quarantäne zu schicken.

Die FDP im Bundestag fordert einen Wegfall der 3G-Regel bei der Einreise nach Deutschland: „Die Beschränkungen bei der Einreise nach Deutschland gehören auf den Prüfstand“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr unserer Redaktion. „Nachdem wir die Corona-Maßnahmen bundesweit abgeschafft haben, wäre es richtig, auch die strengen Einreisebestimmungen auslaufen zu lassen, so wie es unsere europäischen Nachbarn bereits getan haben.“

Der 3G-Nachweis für alle sei überflüssig, die ein- oder zurückreisten, da man sich schon seit langem ohne jegliche Nachweise durchs Land bewegen könne. Sollte es in Zukunft wider Erwarten zu einer gefährlichen Corona-Variante in einem anderen Land kommen, sei der Bundestag jederzeit handlungsfähig, so Dürr.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.