Berlin Am 20. März sollen fast alle Corona-Maßnahmen wegfallen. Gilt das auch für die 3G-Regel am Arbeitsplatz? Das sollten sie jetzt wissen.
- Die Zeichen stehen auf Entspannung: Fast alle Corona-Regeln sollen am 20. März entfallen
- Doch die Pandemie ist damit nicht vorbei und einige Maßnahmen bleiben bestehen
- Gilt das auch für die 3G-Regel am Arbeitsplatz? Das sollten Sie jetzt wissen
Seit Mitte November gilt für Beschäftigte eine Homeoffice-Pflicht sowie eine betriebliche 3G-Regelung. Beide Maßnahmen sind im Infektionsschutzgesetz festgehalten. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen, soweit es die Tätigkeit zulässt, ihren Mitarbeitenden die Arbeit von Zuhause ermöglichen. Beim Betreten der Arbeitsstelle sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen außerdem dazu verpflichtet, einen Impf- und Genesenennachweis oder einen negativen Corona-Test vorzuweisen.
Zusätzlich gelten weitere durch die Arbeitsschutzverordnung geregelte Maßnahmen.
- Dazu gehört die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigen einen Corona-Tests anzubieten.
- Zudem besteht Maskenpflicht an Orten, an denen kein ausreichender Schutz möglich ist.
- Alle diese Regelungen sind derzeit bis 19. März befristet.
- Wie es danach weitergeht, ist offen.
Weitere Regelungen am Arbeitsplatz noch unklar
Das Bundesgesundheitsministerium teilte auf Anfrage mit: „Die genaue Fortdauer einzelner Regelungen bleibt zu diesem Zeitpunkt abzuwarten.“ Bund und Länder hatten am vergangenen Mittwoch gemeinsam entschieden, dass alle Corona-Maßnahmen ab 4. März nach und nach gelockert werden sollen. „In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“, heißt es in dem Beschluss der Konferenz.
Auch das Ende der Homeoffice-Regelung zum 20. März ist in dem Beschluss festgehalten, zur 3G-Regelung gibt es keine weiteren Informationen. Sollte es nicht doch noch zu einer Verlängerung der Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz sowie des Arbeitsschutzgesetzes kommen, würde das theoretisch bedeuten, dass die 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie die weiteren Maßnahmen ab dem 20. März wegfallen.
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Basisschutzmaßnahmen bleiben bestehen
Basisschutzmaßnahmen sollen laut Beschluss von Bund und Ländern allerdings weiterhin bestehen bleiben. Wie ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mitteilte, gelte dies auch für die Arbeitswelt.
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„Trotz Prognosen über einen Rückgang des Infektionsgeschehens werden die Infektionszahlen noch für einen relevanten Zeitraum bedenklich hoch bleiben und weiterhin angepasste Maßnahmen in allen Lebensbereichen erfordern“, heißt es. Eine Ausnahme gilt für Beschäftigte in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich. Diese sind dazu verpflichtet, eine Impf- oder einen Genesenennachweis zu erbringen. (csr)
Dieser Artikel ist zuerst auf www.morgenpost.de erschienen
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