Berlin. Drohen nach einer Corona-Impfung Impfschäden? Teilweise ist die Angst vor ihnen groß. Neue Daten zeigen nun aber: Sie ist unbegründet.

Immer wieder schüren Impfgegner und sogenannte "Querdenker" Ängste: Von Corona-Impfungen gehe eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit aus, auf lange Sicht würden schwere Folgen, sogenannte Impfschäden drohen. Die Impfung könne angeblich unfruchtbar machen, Krebs auslösen oder Herzinfarkte begünstigen. Wer nach Pseudo-Beweisen für solche oder ähnliche, längst widerlegte, Verschwörungsmythen sucht, wird im Internet – vor allem im Messenger-Dienst Telegram – fündig.

Corona-Impfung: So selten sind Impfschäden wirklich

Doch die Realität ist eine andere. Das zeigen auch nun veröffentlichte Daten zu den seit Beginn der Corona-Impfungen im Dezember 2020 erfassten Impfschäden in Deutschland. Wer von einem solchen Betroffen ist, kann eine staatliche Entschädigung beantragen. 1200 entsprechende Anträge wurden bisher gestellt – und 18 davon bewilligt, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". Damit wurden bisher für 0,0007 Prozent aller Impfungen Anträge gestellt, nur bei 0,00001 Prozent aller Impfungen wurde ein Antrag bewilligt.

Diese Zahlen decken sich mit bisherigen Erkenntnissen zu Impfschäden, die nur extrem selten auftreten. Abgegrenzt werden müssen sie von Impfreaktionen, also leichte Krankheitssymptome wie Schmerzen an der Impfstelle, Kopfschmerzen oder leichtes Fieber.

Zudem gibt es sogenannte Impfkomplikationen. Dabei handelt es sich um stärkere Nebenwirkungen wie Herzmuskelentzündungen oder Sinusvenenthrombosen. Auch sie treten in Verbindung mit Corona-Impfungen nur sehr selten auf – allerdings sind in Deutschland 42 Menschen infolge einer durch die Corona-Impfung ausgelösten Hirnvenenthrombose gestorben.

Impfschaden: Das ist die Definition des Robert Koch-Instituts

Bei einem Impfschaden handelt es sich laut Robert Koch-Institut (RKI) um eine "gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Ist also eine Person durch zum Beispiel eine Herzmuskelentzündung langfristig beeinträchtigt, spricht man von einem Impfschaden. Überstehen die Betroffenen die Entzündung ohne Langzeitfolgen, ist das nicht der Fall.

Kommt es zu einem Impfschaden, haben Betroffenen einen Anspruch auf eine Heilbehandlung und einen Ausgleich für das entgangene Einkommen. Bis zu 15.000 Euro pro Monat können unter bestimmten Umständen ausgezahlt werden.

Für Menschen, die nach einer Corona-Infektion an Langzeitfolgen leiden, gibt es im Gegensatz dazu keine staatliche Unterstützung. Das Risiko für Long Covid ist zudem deutlich höher als die Gefahr von Impfschäden. Eine Impfung verringert die Wahrscheinlichkeit, dass auch nach einer Covid-19-Erkrankung langanhaltend Symptome auftreten, deutlich.