Berlin. Booster werden derzeit dringend empfohlen. Doch müssen auch Geimpfte, die sich trotzdem infiziert haben, die dritte Impfung bekommen?

  • Doppelt geimpft, aber noch kein Booster und dann eine Covid-19-Infektion
  • Wie lange sollten Sie in diesem Fall mit der dritten Spritze warten?

Impfen ist der wirksamste Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Das gilt auch in Zeiten der Omikron-Variante. Zwar kann diese dank verschiedener Mutationen den Impfschutz teilweise umgehen – eine Auffrischungsimpfung schafft da aber Abhilfe. Denn die Booster-Impfung stockt den Impfschutz effektiv auf.

Nur was passiert, wenn sich Menschen anstecken, die zweifach geimpft aber noch nicht geboostert sind? Muss man überhaupt noch eine dritte Impfung erhalten? Und wenn ja, in welchem Abstand zur Infektion mit Corona?

Booster nach Infektion: Ist die dritte Impfung notwendig?

Laut den deutschen Behörden und Impf-Experten ist die Antwort klar: Auch Geimpfte, die sich jetzt noch infizieren, sollten eine Booster-Impfung gegen Covid-19 erhalten. Für den Abstand der Immunisierungen ändert sich ebenfalls wenig.

Denn grundsätzlich gilt: Zwischen dem Abschluss der Grundimmunisierung und deren Auffrischung sollte ein Abstand von mindestens drei Monaten liegen. Diese Regel bleibt auch für den Fall bestehen, dass Personen nach einer Covid-19-Impfung eine Sars-Cov-2-Infektion durchmachen – unabhängig von der Anzahl der erhaltenen Impfdosen, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Ständigen Impfkommission (Stiko) des Robert Koch-Instituts (RKI).

Booster-Impfung: Nach Corona-Infektion Abstand einhalten

Wer also vollständig geimpft ist, an Covid-19 erkrankt und wieder gesund wird, sollte ab dem Zeitpunkt der Genesung zwölf Wochen warten, bis die dritte Impfdosis in den Arm kommt.

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Wer sich als doppelt Geimpfter mit Corona ansteckt und gesund wird, gilt sechs Monate lang als genesen und kommt daher – wie vollständig Geimpfte – in den Genuss bestimmter Erleichterungen, etwa Vorteile bei 3G- und 2G-Regeln. Das gilt auch für Menschen, die nach einer Infektion eine Impfdosis erhalten haben. In diese Gruppe wiederum fallen Personen, die nach der Grundimmunisierung krank wurden und sich dann boostern lassen.

Booster-Impfung: Nötig für digitales Covid-Zertifikat der EU

In Deutschland wird rechtlich derzeit noch nicht zwischen Geimpften und Geboosterten unterschieden. "Ob eine solche Unterscheidung notwendig ist, ist Gegenstand laufender Diskussionen", teilte eine Sprecherin des BMG unserer Redaktion mit. Etwas anders sieht es allerdings beim digitalen Covid-Impfzertifikat der EU aus. Derzeit erkennen die EU-Mitgliedsstaaten eine Grundimmunisierung für 270 Tage an.

"Damit das digitale Covid-Impfzertifikat der EU darüber hinaus gültig bleibt, ist eine Booster-Impfung erforderlich", so das BMG. Wie lange diese wiederum anerkannt wird, steht offenbar noch nicht fest. Eine Gleichstellung von Genesung und Booster-Impfung sehe die EU-Verordnung zum 1. Februar 2022 in Kraft tretende Verordnung nicht vor. Bedeutet: Wer weiterhin grenzüberschreitend Reisen will, kommt künftig in der EU an einem Booster nicht vorbei.