Berlin. Der Prozess gegen Rapper Fler hat in Berlin begonnen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin twitterte über acht Anklageschriften.
Am heutigen Mittwoch hat im Amtsgericht Berlin-Tiergarten der Prozess gegen Rapper Fler begonnen, wie die Staatsanwaltschaft auf Twitter mitteilte. Dem 38-Jährigen werden acht Anklagepunkte vorgeworfen.
Auf Twitter postete die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ein Foto der Tür zum Verhandlungssaal 500 und schrieb: „Unsere Kollegin hat in der Hauptverhandlung gerade eben acht Anklageschriften gegen den Rapper Fler verlesen.“
In einem weiteren Tweet heißt es: „Die Staatsanwaltschaft Berlin legt dem Angeklagten eine Reihe von Straftaten, unter anderem Beleidigungen im Internet, Beleidigung von Polizeibeamten, versuchte Nötigung eines Journalisten, Sachbeschädigung durch Graffiti und Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last.“
Fler, der bürgerlich Patrick Losensky heißt, soll laut Anklage Polizisten minutenlang beschimpft und einem Journalisten gedroht haben, ihm die Zähne auszuschlagen. Eine derart öffentliche Dokumentation eines Prozesses vor dessen Beginn ist für die Staatsanwaltschaft streng genommen ungewöhnlich.
Rapper Fler in acht Punkten angeklagt: Anwälte dementieren die Tatvorwürfe
Im Gespräch mit der Deutschen Presse Agentur dementierten Fler und seine Anwälte die meisten Anschuldigungen – und zwar noch vor dem Prozess: Ein „erheblicher Teil der Tatvorwürfe“ sei „unzutreffend, verfälscht oder aus dem Kontext gerissen“. Zudem handele es sich um Vergehen im Bagatellbereich. „Offensichtlich soll gegenüber Herrn Losensky – stellvertretend für eine mutmaßliche sogenannte Clankriminalität – „ein Zeichen gesetzt“ werden.“ (day/dpa)
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