Berlin. Mit dem 1. Februar gelten in der EU neue Reise-Regeln. Lesen Sie hier, was sich ändert – und was bei der Einreise nun entscheidend ist.

  • Reisen ohne Booster-Impfung wird ab dem 1. Februar deutlich schwieriger
  • EU-weit gilt der Geimpft-Status nur noch 270 Tage (neun Monate) – dann muss eine Auffrischung erfolgen
  • Lesen Sie hier, was ohne Booster an der Grenze droht

Nach zwei Jahren Pandemie ist es fast schon zur Gewohnheit geworden, dass zur Urlaubsplanung auch das Überprüfen der Infektionszahlen und Corona-Regeln vor Ort gehört. Vor der Reise gilt es auch, sich über die Einreisebestimmungen zu informieren: Dürfen nur Geimpfte und Genesene einreisen? Braucht man trotzdem einen negativen Testbescheid?

Die Bestimmungen können von Land zu Land stark voneinander abweichen. Zum 1. Februar wird es zumindest innerhalb der Europäischen Union für Reisende einfacher. Die 27 Mitgliedsländer wollen ihre Einreiseregeln harmonisieren. Den Ausschlag gibt dann der jeweilige Status des Reisenden beim Grenzübertritt und nicht mehr die Infektionslage im Herkunftsland. Denn die hoch ansteckende Omikron-Variante herrscht inzwischen EU-weit vor.

Reisen trotz Corona: Was ändert sich ab dem 1. Februar?

Geimpfte oder Genesene benötigen für die Einreise in ein anderes EU-Land grundsätzlich keinen zusätzlichen PCR- oder Antigen-Test mehr, wenn sie den europaweit gültigen Corona-Pass vorlegen können. Auch Quarantäne-Regelungen entfallen für Menschen mit Impfung. Einige Länder wie Österreich verlangen dies derzeit noch. Italien hat bereits angekündigt, dass ab Februar der gültige Impfpass für die Einreise ausreicht und kein zusätzlicher Corona-Test mehr gemacht werden muss.

Allerdings ist nicht sicher, ob sich auch alle anderen EU-Staaten an die neuen Regeln halten. Die 27 Mitgliedsländer einigten sich zwar auf diese Empfehlungen, aber bei der Gesundheitspolitik haben die Mitgliedsländer weitgehend selbst das Sagen. Strafen drohen den Staaten nicht, sollten sie ihre nationalen Regelungen nicht anpassen – es empfiehlt sich also weiterhin, vor der Abreise Informationen zu Einreise-Regeln im Zielland einzuholen.

Corona-Zertifikat: Ist die Gültigkeit des Impfzertifikats begrenzt?

Ja. Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate für Einreisen in andere Mitgliedsländer ab Februar nur noch neun Monate (270 Tage) nach der Grundimmunisierung gültig. Bisher waren es zwölf Monate. Nach Ablauf der Neun-Monats-Frist muss dann eine Auffrischung erfolgen – oder man gilt für Grenzübertritte als ungeimpft.

Das bedeutet in der Regel, dass sie bei grenzüberschreitenden Reisen in der EU einen aktuellen negativen Test brauchen oder sogar in Quarantäne müssen. "Dies spiegelt den nachlassenden Schutz des Impfstoffs wieder und unterstreicht, wie wichtig eine Auffrischung ist", sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Wie lange das Impfzertifikat nach einer Booster-Impfung gültig bleibt, ist auf EU-Ebene noch nicht geregelt.

Corona-Regeln in der EU: Was ist noch neu?

Maßgeblich ist ab Februar der Status des jeweiligen Reisenden, den er über seinen europaweit gültigen Corona-Pass nachweist. Er gibt Auskunft, ob jemand geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist. Nicht mehr entscheidend ist nun, wie hoch die Corona-Inzidenz in dem Herkunftsland des Reisenden ist. Daran richtete sich bisher aus, wer etwa nach Ankunft in Quarantäne musste.

Geimpft oder genesen: Was gilt überhaupt noch als gültiges Corona-Zertifikat?

Einen gültigen Corona-Pass hat man 14 Tage nach der vollständigen Corona-Impfung sowie mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einem weniger als 24 Stunden alten negativen Schnelltest.

Der Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung etwa in Praxen und Impfzentren erstellt wird. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital ausgelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps – etwa Covpass oder Corona-Warn-App – der einzelnen Länder überall in der EU anerkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise nicht nur über Impfungen, sondern auch über frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.

Für Genesene soll ihr Corona-Zertifikat EU-weit 180 Tage lang gültig sein, also sechs Monate. In Deutschland wurde diese Dauer für Genesene jedoch auf drei Monate verkürzt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte dazu an, dass er sich nun auch auf EU-Ebene für einen gültigen Genesenen-Status von drei statt sechs Monaten einsetzen will.

Corona-Lage: Was muss ich noch beachten, wenn ich in den Urlaub fahre?

Reisende sollten sich die länderspezifischen Corona-Regeln genau ansehen - vor allem in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts in Berlin. Ob etwa für Restaurant- oder Kinobesuche im jeweiligen Reiseland ein Corona-Test auch für Geimpfte und Genesene verpflichtend bleibt, ist weiterhin Sache der Mitgliedstaaten. Deutlich vereinfacht werden die Corona-Regeln ab Dienstag in Dänemark: Es hebt als erstes EU-Land alle nationalen Auflagen wie die Gesundheitspass-Pflicht und die Maskenpflicht auf.

(fmg/afp)