Berlin . Die Lebensmittelpreise explodieren. Die Regelsätze für Hartz IV werden jedoch nicht angepasst. So wenig steht Empfängern zur Verfügung.

  • Aldi hat eine saftige Preiserhöhung angekündigt
  • Das trifft vor allem Hartz-IV-Empfänger hart, weitere Preis-Schocks könnten jetzt folgen
  • Dabei steht Hartz-IV-Empfängern schon nicht viel Geld für Lebensmittel zur Verfügung

Inflation, Ukraine-Krieg und eine nicht enden wollende Corona-Pandemie haben für eine Preisexplosion bei den Lebensmitteln gesorgt.

Doch die Entwicklung der Hartz-IV-Regelsätze hält da nicht mit. Zuletzt wurden die Regelsätze zum 1. Januar 2022 angehoben. Das Jobcenter legt nicht fest, für was das Geld genau ausgegeben werden soll. Für die Berechnung wird der Regelsatz aber in verschiedene Posten unterteilt – darunter auch Lebensmittel.

Hartz IV: So viel Geld steht für Lebensmittel zur Verfügung

Eine alleinstehende Person bekommt demnach für Nahrung im Monat 155,82 Euro überwiesen. In Zeiten in denen selbst 250 Gramm Butter beim Discounter im Schnitt um die zwei Euro kosten, ist das nicht viel. Schaut man auf die Sätze der verschiedenen Leistungsberechtigten ist das aber immer noch der Spitzenwert.

Insgesamt werden 34,7 Prozent der kompletten Hartz-IV-Leistung für Lebensmittelkosten eingeplant. Für die verschiedenen Empfänger von Hartz IV ergibt sich demnach folgendes monatliches Budget für Nahrung:

  • Alleinstehende 155,82 Euro
  • Partner: Je 140,19 Euro
  • Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren: 130,47 Euro
  • Erwachsene ab 25 ohne eigenen Haushalt: 124,92 Euro
  • Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren: 107,92 Euro
  • Kinder bis zum Alter von 6 Jahren: 98,90 Euro

Hartz-IV-Regelsätze: Orientierungswert stammt noch von 2018

Wie hoch die Regelsätze für Hartz IV ingesamt liegen, wird vom Bundesarbeitsministerium auch anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) festgelegt. Das Statistische Bundesamt wirft durch die EVS einen Blick auf das Einkommen und die Ausgaben der Haushalte in Deutschland. Die Finanzsituation der untersten 20 Prozent, die keine Sozialleistungen beziehen, spiegelt sozusagen den Mindestbedarf wieder, der über die Regelsätze abgesichert werden soll.

Das Problem: Die EVS wird nur alle fünf Jahre durchgeführt. Die letzte fand 2018 statt – vor der Pandemie, vor dem Krieg und vor der Preisexplosion.

Hartz-IV: Erhöhung der Regelsätze nicht in naher Zukunft

Die Bundesregierung hat bereits versucht mit verschiedenen Einmalzahlungen die Kostenexplosion für Grundsicherungsempfänger abzudämpfen.

Doch Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren diese Pauschalen als unzureichend. Alle Einmalzahlungen zusammengerechnet würde sich für Hartz-IV-Empfänger lediglich eine monatliche Erhöhung um 12,50 ergeben, sagte Anja Piel, Vorstandsmitglied Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), unserer Redaktion.

Die Bundesregierung müsse daher über eine Erhöhung des Regelsatzes "endlich dafür sorgen, den laufenden Lebensunterhalt für Hartz-IV-Berechtigte und Geringverdienende zu decken", so Piel. Die Ampel-Koalition plant jedoch bisher erst wieder zum 1. Januar 2023 mit einer Erhöhung.

Hartz-IV: Der Einkauf dürfte erstmal schlimmer werden

Bis dahin dürfte der Einkauf für Hartz-IV-Empfänger erst einmal noch schwieriger werden.

Wie Aldi-Nord-Geschäftsführer Florian Scholbeck gegenüber unserer Redaktion ankündigte, sollen die Preise für Fleisch, Gemüse und Milcherzeugnisse kommenden Montag noch einmal deutlich anziehen.

Der Konzern schätzt dass die Einkaufspreise insgesamt zwischen 20 und 50 Prozent steigen könnten. Da die Entscheidungen der Aldi-Zwillingsunternehmen häufig Signalwirkung für die Discounter-Branche haben, ist davon auszugehen, dass auch bei Kaufland und Co. der Einkauf teurer wird. (jasc)

Dieser Artikel erschien zuerst auf www.waz.de