Berlin. Zwischen Beamtenlohn und Grundsicherung muss ein Mindestabstand eingehalten werden. Gewerkschaften stellen deshalb neue Forderungen.

Mit der Ablösung von Hartz IV durch das Bürgergeld ab Januar 2023 steigen die Regelsätze in der Grundsicherung. Diese Erhöhung könnte sich auf den Lohn von Beamtinnen und Beamten auswirken. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Grundsatzurteilen entschieden, dass zwischen der staatlichen, steuerfinanzierten Absicherung und der Besoldung ein Mindestabstand eingehalten werden muss. Das ruft die Gewerkschaften auf den Plan.

Der Beamtenbund dbb hat die Politik aufgefordert, die Besoldung von Beamten deutlich anzuheben. "Die Besoldung muss mindestens 15 Prozent oberhalb der staatlichen Grundsicherung liegen", erklärt der dbb-Chef Ulrich Silberbach am vergangenen Donnerstag der Deutschen Presse Agentur. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei eindeutig. "Das Mindestabstandsgebot gilt", betonte Silberbach. Gesetzesanpassungen bei Bund und Ländern für eine auskömmlichere Besoldung der Beamtinnen und Beamten seien überfällig.

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Zwischen Grundsicherung und Beamtenbesoldung muss 15 Prozent Unterschied liegen

Laut dem Bundesverfassungsgericht muss es zwischen der sozialen Grundsicherung und der Besoldung von Beamten einen Unterschied von 15 Prozent geben. Das Urteil vom Mai 2020 fordere zusätzlich, dass der Lohn den besonderen Bedarf von Familien mit Kindern widerspiegeln muss. Auch wenn die Urteile nur Berlin und Nordrhein-Westfalen betrafen, forderten die Karlsruher Richter auch die anderen Bundesländer auf, ihre Besoldung zu überprüfen.

In einem Urteil von 2017 steht außerdem, dass eine Verletzung des Mindestabstands nicht nur Auswirkungen auf die unteren und mittleren, sondern auch auf die höheren Besoldungsgruppen hat. Die geforderte Erhöhung könnte demnach alle Staatsdiener betreffen.

Schon nach den Urteilen im Frühjahr hatte die hessische Landesregierung sich entschlossen, die Besoldung für Beamte schrittweise anzupassen. Mit der Einführung des Bürgergeldes wird es diese Debatten auch in den anderen Bundesländern geben müssen. (rs/dpa)

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.