Berlin. Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Modell beim CO2-Preis für Mieter und Vermieter geeinigt. Vom Mieterbund hagelt es Kritik.

Die Bundesregierung will Mieterinnen und Mieter beim CO2-Preis entlasten – allerdings erst ab dem kommenden Jahr. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einigten sich nach einem Gespräch darauf, die für das Heizen mit fossilen Brennstoffen erhobene Abgabe neu zu gestalten.

Ab dem 1. Januar 2023 sollen Mieterinnen und Mieter, die in besonders schlecht sanierten Gebäuden mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr wohnen, nur noch zehn Prozent der CO2-Abgabe zahlen müssen, die Vermieter sollen die anderen 90 Prozent tragen. Derzeit zahlen Mieterinnen und Mieter noch den vollen CO2-Preis allein, nachdem eine Aufteilung bereits in der Vorgängerregierung von CDU/CSU und SPD gescheitert war.

Miete: In effizienten Gebäuden zahlen Mieter weiter den vollen Preis

Je besser die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher fällt künftig der Anteil aus, den die Mieter selbst tragen müssen. Bei Gebäuden, die weniger als 12 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr ausstoßen, zahlen Mieter weiterhin die volle Abgabe.

Derzeit beträgt der Preis pro Tonne CO2 30 Euro. Umgerechnet auf einen Liter Heizöl macht das eine Abgabe von rund 9,5 Cent, auf die Kilowattstunde Gas entfallen etwa 0,7 Cent. Bei einer mit Öl geheizten 50-Quadratmeterwohnung machen die CO2-Kosten damit knapp 65 Euro pro Jahr aus, bei einer Gastherme sind es etwa 35 Euro pro Haushalt und durchschnittlichem Verbrauch.

Scharfe Kritik vom Mieterbund

„Wir schaffen mit dem nun vereinbarten Stufenmodell endlich eine faire Aufteilung der Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Millionen Mieter werden damit gezielt entlastet“, sagte Bundesbauministerin Geywitz.

Nur: Diese Entlastung kommt zu spät, findet Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes. „Die Verschiebung des Startdatums auf den 1. Januar 2023 ist ein klarer Bruch mit dem Koalitionsvertrag“, sagte Siebenkotten unserer Redaktion. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, zum 1. Juni ein Stufenmodell zu erarbeiten.

Gelinge dies nicht, sollten die Kosten hälftig zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden, hielten die Koalitionspartner fest. Zuletzt aber hatte die FDP den Druck erhöht. Das Zieldatum Juni sei nicht zu halten, zu schwierig sei die Umsetzung.

Mieterbundspräsident wirft Regierung „wenig Fingerspitzengefühl“ vor

„Es zeugt von ganz wenig Fingerspitzengefühl, dass die Mieterinnen und Mieter ausgerechnet in dem Jahr, in dem die Heizkosten explodieren, weiterhin den vollen CO2-Preis zahlen müssen“, kritisiert Siebenkotten.

Statt die Mieter zu entlasten, bürde die Regierung gerade denjenigen hohe Kosten auf, die ohnehin wenig Geld zur Verfügung hätten – denn diese würden oft in schlecht sanierten Gebäuden wohnen, wo sie wenig an ihrem Verbrauch ändern könnten. „Die Mieterinnen und Mieter dort allein zu lassen, ist nicht nachvollziehbar“, sagte Siebenkotten.

Ausnahmen bei denkmalgeschützten Gebäuden

Kritik äußerte der Mieterbundpräsident auch daran, dass bei besonders effizienten Gebäuden Mieterinnen und Mieter den vollen CO2-Preis zahlen, Vermieterinnen und Vermieter auf der anderen Seite bei besonders schlecht gedämmten Gebäuden dagegen nur 90 Prozent.

Unklar ist noch, wie die Aufteilung nun konkret technisch gelöst wird. Die Festlegung der Kosten solle über die Heizkostenabrechnung erfolgen, teilte die Regierung mit. Den Vermietern würden mit der Brennstoffrechnung alle notwendigen Daten mitgeteilt, „sodass sie die Verteilung der CO2-Kosten leicht ermitteln können“, hieß es in einer Mitteilung.

Die neue Aufteilung gelte für alle Wohngebäude, also auch Alten- und Pflegeheime. Ausnahmen solle es lediglich für denkmalgeschützte Gebäude geben, bei denen Sanierungen nicht ohne weiteres möglich sind. Bei Nichtwohngebäuden, also etwa Geschäften, sollen sich Vermieter und Mieter den CO2-Preis zunächst hälftig teilen.

Hinweis: In einer früheren Version des Textes fehlte bei der Passage "von mehr als 52 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr" die Angabe der Quadratmeter. Wir haben den Fehler korrigiert.