Berlin. Hat der Arbeitgeber das Recht, Bewerber abzulehnen, weil sie ungeimpft sind? Mit der Impfpflicht ändert sich das, sagt Detlef Scheele.

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wird nach Worten des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, auch zu Veränderungen bei der Jobsuche führen. "Wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist", sagte Scheele dieser Redaktion. Auch die Bundesagentur müssen bei Einführung einer allgemeinen Impfpflicht prüfen, "ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt", sagte Scheele.

Corona: Noch hat der Impfstatus keine Folgen

Scheele betonte, momentan habe der Impfstatus von Beschäftigten dagegen faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, "denn es gibt gegenwärtig keine entsprechende Rechtsgrundlage". Zunächst müsse der Gesetzgeber aktiv werden und eine entsprechende Regelung zur Impfpflicht beschließen.

Aktuell seien Arbeitgeber lediglich verpflichtet, "unter Einhaltung von 3G zu beschäftigen oder zu rekrutieren". Im Fall einer allgemeinen Impfpflicht erhielten Arbeitgeber dann das Recht, den 2G Status am Arbeitsplatz zu prüfen, "diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht".