Berlin. . Die Gesundheitsminister sind sich einig: Die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne wird abgeschafft. Das müssen Sie nun wissen.

Für Ungeimpfte wird es ab sofort teuer: Die bislang kostenlosen Schnelltests sind seit 11. Oktober kostenpflichtig – und wer in Quarantäne muss, bekommt in der Regel keine Lohnfortzahlung mehr. Die Gesundheitsminister der Länder einigten sich darauf, Ungeimpften spätestens vom 1. November an keinen Verdienstersatz mehr zu zahlen, wenn sie aufgrund von Quarantänepflichten nicht arbeiten können.

Was ändert sich für Ungeimpfte?

Wer vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird, konnte bislang damit rechnen, den Verdienstausfall erstattet zu bekommen. Das änderte sich aber. Viele Länder haben beschlossen, die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte zu beenden, Baden-Württemberg ist bereits Ende September damit gestartet, Bremen und Rheinland-am 1. Oktober. Auch andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen (seit 11. Oktober) und Bayern (zum 1. November) hatten bereits angekündigt, den Entschädigungsanspruch für Ungeimpfte künftig zu streichen. Nach dem Beschluss der Gesundheitsminister der Länder soll die neue Regel nun von November an bundesweit gelten.

Warum kommt diese Änderung?

Nach bisherigen Schätzungen haben die Länder seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich mehr als eine halbe Milliarde Euro an Entschädigungen für Verdienstausfälle durch eine Quarantäne gezahlt.

Dahinter steht eine Regelung aus dem Infektionsschutzgesetz: Wenn eine staatlich verordnete Quarantäne zum Verdienstausfall führt, weil die Betroffenen nicht von zu Hause arbeiten können, haben sie ein Anrecht auf Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls. Der Arbeitgeber überweist weiterhin das Geld, holt sich die Summe dann aber per Antrag vom Staat zurück.

Die Regelung sieht zugleich aber vor, dass der Anspruch auf Verdienstausfall entfallen kann, wenn die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Bisher wurde in diesen Fällen trotzdem gezahlt, allein schon deshalb, weil in der Vergangenheit nicht genügend Corona-Impfstoff für alle zur Verfügung stand.

Das ist inzwischen anders. Impfstoff ist ausreichend vorhanden „Es geht dabei nicht um Druck, sondern um Fairness“, begründet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Schritt. „Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?“

Um welche Fälle geht es?

Um Reiserückkehrer aus Risikoländern und um Kontaktpersonen, die nach einer Infektion im Umfeld vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden. Geimpfte müssen in solchen Fällen in der Regel nicht mehr zwangsläufig in Quarantäne.

Die Lohnfortzahlung im individuellen Krankheitsfall ist unabhängig davon geregelt und wird nicht angetastet. Für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, ändert sich ebenfalls nichts.

Endet die Lohnfortzahlung in jedem Fall für Ungeimpfte?

Das muss nicht sein. Den Arbeitgebern steht es in der Regel frei, Verdienstausfälle weiter auch für Ungeimpfte zu zahlen. Sie können das Geld nur nicht mehr vom Staat zurückbekommen.

Was sagen Kritiker?

Kritik kommt aus mehreren Richtungen – vor allem von Medizinern und Gewerkschaften. Verdi-Chef Frank Werneke warnt vor einer „Impfpflicht durch die Hintertür“. Die Streichung des Entgeltersatzes sei kontraproduktiv, verlagere die Konflikte in Betriebe und Belegschaften und sorge für Verunsicherung.

Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach zeigt sich skeptisch. Seine Sorge: dass Menschen, die eigentlich in Quarantäne gehen müssten, aus Angst vor einem Verdienstausfall weiter vor die Tür gehen würden.

Lob für den Schritt der Länder kommt dagegen von den Kommunen: „Es ist eine individuelle Entscheidung, sich trotz des bestehenden Angebotes nicht impfen zu lassen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dieser Redaktion. „Das bedeutet aber auch, dass die Konsequenzen dieser Entscheidung selbst zu tragen sind.“ Es gebe keinen Grund, weshalb die Allgemeinheit in diesen Fällen die Lohnfortzahlung finanzieren sollte.

Auch die Arbeitgeber finden den Schritt richtig: „Wer sich trotz objektiver Möglichkeit nicht impfen lässt, muss auch die Konsequenzen tragen“, argumentiert etwa die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). „Das darf nicht zu Lasten der Betriebe gehen. Dass der Staat festlegt, dass auch die Steuerzahler nicht in die Pflicht genommen werden soll, ist nur konsequent.“