Berlin. Im Kampf gegen den Fachkräftemangel pocht das Handwerk auf vereinfachte Zuwanderung. Die Regierung will nun die Verfahren vereinfachen.

Unmittelbar bevor sich das Bundeskabinetts mit dem neuen Gesetz zur Fachkräfte-Einwanderung befasst, hat das deutsche Handwerk die Bundesregierung aufgefordert, die dazugehörigen Verwaltungsverfahren radikal zu vereinfachen. Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, sagte unserer Redaktion: „Das beste Gesetz nützt nichts ohne einen guten Vollzug. Damit die von der Bundesregierung beschlossene Reform der Erwerbsmigration in der Praxis greift, muss das Zuwanderungsrecht entbürokratisiert und die Verwaltungsverfahren deutlich beschleunigt werden.“

Nur dann könnten die neuen Regelungen den Erwartungen der kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks gerecht werden, ergänzte Dittrich. „Und nur dann werden ausländische Fachkräfte Deutschland als attraktives Zuwanderungsland zu schätzen wissen.“

Fachkräfte-Einwanderungsgesetz soll Mittwoch auf den Weg gebracht werden

Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Reform des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes auf den Weg bringen. Das Projekt von Arbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser (beide SPD) soll dazu beitragen, die Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu füllen. Die Regierung wird sich außerdem mit dem geplanten Gesetz für mehr Weiterbildung befassen.

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Im Gesetzentwurf zur „Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ schreiben Heil und Faeser: „Aktuell ist die Arbeitsmarktsituation davon geprägt, dass Betriebe und Unternehmen vermehrt Schwierigkeiten haben, qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte zu finden.“ Im vierten Quartal 2022 habe die Zahl der offenen Stellen bei rund 1,98 Millionen gelegen – „der höchste je gemessene Wert“.

Fachkräfte-Engpässe zeigten sich unter anderem in der Pflege, der Kinderbetreuung, in der IT-Branche oder am Bau, heißt es weiter. Neben Hochschulabsolventen fehlten zunehmend auch Fachkräfte mit einem beruflichen Abschluss sowie erfahrene Arbeitskräfte. „Die demographische Entwicklung, wonach die geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1970 nach und nach aus dem Erwerbsleben ausscheiden, wird diese Entwicklung noch weiter verstärken.“

Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern sollen leichter nach Deutschland kommen

Konkret ist geplant, dass Kräfte aus Nicht-EU-Ländern künftig leichter nach Deutschland kommen können, um hierzulande zu arbeiten. Für ausländische Akademiker werden die bestehenden Gehaltsschwellen gesenkt. Wer einen Hochschulabschluss hat oder eine berufliche Qualifizierung vorweisen kann, soll in Deutschland künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.

Auch eine einschlägige Berufserfahrung im Ausland soll in Zukunft eine Einwanderung nach Deutschland ermöglichen: Wer mindestens zwei Jahre Erfahrung und einen im Herkunftsland anerkannten Abschluss hat, soll auch hierzulande arbeiten dürfen. Bislang ist es ausgesprochen schwierig und langwierig, vom Ausland aus einen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen. Künftig soll das Verfahren starten können, wenn die Person bereits in Deutschland beschäftigt ist.

Ein weiterer Weg zur Einwanderung soll schließlich das Arbeitsmarkt-Potenzial der einzelnen Person sein: Heil und Faeser planen die Einführung einer „Chancenkarte“ zur Arbeitssuche. Dafür wollen sie nach kanadischem Vorbild ein Punktesystem aufbauen, das Kriterien wie Qualifikation, Alter, Sprachkenntnisse und Deutschlandbezug berücksichtigt.

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