Berlin. Die Entlastung durch die Gaspreisbremse soll nach Plänen des Bundes, die unserer Redaktion vorliegen, früher kommen als bisher geplant.

Die Gaspreisbremse soll die Verbraucher und Verbraucherinnen nach den Plänen der Bundesregierung bereits ab dem 1. Februar entlasten. Das geht aus einem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervor, der unserer Redaktion vorliegt.

Die Gaspreisbremse werde, wie von der zuständigen Expertenkommission vorgeschlagen, zum 1. März eingeführt. „Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt.“

Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) begrüßt die Pläne der Bundesregierung, den Start der Gaspreisbremse vorzuziehen, fordert aber eine noch frühere Entlastung. „Dass der Bund die Umsetzung der Gaspreisbremse jetzt schon zum 1. Februar anstrebt, ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung“, sagte Bovenschulte dieser Redaktion. „Ich halte aber weiterhin einen Start zum Jahreswechsel für erforderlich. Es darf kein Winterloch bei der Unterstützung von Privathaushalten und Unternehmen geben.“

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Dem Vorschlag der Expertenkommission folgend, erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher demnach eine „regelmäßige monatliche Entlastung“, die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemesse. „Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde“, heißt es in dem Entwurf weiter.

Der Gaspreis wird für diesen Verbrauch auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Beschlussentwurf hat den Stand vom 1. November 12.15 Uhr.

Wer weniger Gas verbraucht, soll doppelt entlastet werden

„Wenn Bürgerinnen und Bürger weniger Gas bzw. Wärme verbrauchen, können sie ihre Gasrechnung über die Entlastung durch die Gaspreisbremse hinaus weiter reduzieren“, beschreibt das Kanzleramt das Modell für die Gaspreisbremse.

Mehr zum Thema: Gaspreisbremse: Wie viel Geld kann ich sparen?

„Denn die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger bei jeder gesparten Kilowattstunde Gas den aktuell hohen Marktpreis pro Kilowattstunde sparen – der deutlich über dem gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde liegt.“

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Die Bundesregierung stellt 200 Milliarden Euro zur Finanzierung der Gaspreisbremse bereit. Aus den Mitteln soll dem Entwurf zufolge auch eine Härtefallregelung finanziert. „Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können“, heißt es in dem Beschlussentwurf des Kanzleramts. „Hierfür sieht der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor.“

Bremens Regierungschef Bovenschulte forderte schnelle Hilfen. „Gut ist, dass der Bund den Härtefallfonds mit 12 Milliarden Euro ausstatten und damit insbesondere auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen unterstützen will“, sagte der SPD-Politiker. „Der Bund steht in der Pflicht, den Fonds jetzt so schnell wie möglich auf die Beine zu stellen, denn Kliniken und Pflegeeinrichtungen sind auf zeitnahe Unterstützung dringend angewiesen.“

Gaspreisbremse: Ministerpräsidentenkonferenz soll darüber beraten

Bei dem Treffen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Regierungschefs der Länder am Mittwoch soll neben der Gaspreisbremse um die Umsetzung des dritten Entlastungspakets gehen. Streitpunkt ist die Aufteilung der Finanzierung: Die Länder fordern vom Bund mehr Geld für das geplante 49-Euro-Ticket, für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie für das neue Bürgergeld. Besonders beim Bürgergeld drängt die Zeit: Wird der Konflikt nicht bald beigelegt, gerät die Einführung des Hartz-IV-Nachfolgers zum 1. Januar in Gefahr.

Aufgrund der vielen Flüchtlinge aus der Ukraine dürfte Deutschland in diesem Jahr mehr Zufluchtsuchende aufnehmen als im Jahr 2015. Die Länder sehen sich vielerorts an der Grenze ihrer Belastbarkeit und fordern vom Bund mehr Hilfe für die Unterbringung. In dem Beschlusspapier bietet der Bund an, Länder und Kommunen mit insgesamt 4,25 Milliarden Euro im laufenden und im kommenden Jahr unterstützen.

Unbekannte verübten am frühen Freitagmorgen einen Brandanschlag auf geplante Asylunterkunft in Bautzen. Kommende Woche sollten erste Flüchtlinge in das Haus ziehen.
Unbekannte verübten am frühen Freitagmorgen einen Brandanschlag auf geplante Asylunterkunft in Bautzen. Kommende Woche sollten erste Flüchtlinge in das Haus ziehen. © Paul Glaser/dpa

Ukraine-Krieg: Kommunen fordern Klarheit von Bund und Ländern

Der Städte- und Gemeindebund forderte Bund und Länder auf, Klarheit in die Flüchtlingsfinanzierung zu bringen. „Viele Kommunen sind längst an der Grenze ihrer Unterbringungsmöglichkeiten. Bund und Länder müssen sich sofort darauf verständigen, ihre Erstaufnahmeeinrichtungen massiv auszubauen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg unserer Redaktion. „Andernfalls kommen wir in eine sehr schwierige Lage, wenn Russland weiter die Infrastruktur in der Ukraine zerstört und die Zahl der Vertriebenen im Winter weiter ansteigt.“

Der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, äußerte sich zuversichtlich, dass Bund und Länder „tragfähige Lösungen“ für die offenen Finanzierungsfragen finden. „Zugleich appelliere ich an alle Teilnehmenden insbesondere die der CDU/CSU, ihre Rhetorik im Zaum zu halten und an Lösungen mitzuarbeiten.“

Wer Geflüchtete als Sozialtouristen „verunglimpft“ oder die „angespannte Lage in den Kommunen für politische Zwecke instrumentalisiert, löst nicht nur keine Probleme, sondern vergiftet das Klima zusehends“, sagte Wiese unserer Redaktion. „Wozu das führen kann zeigen die beiden Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, die wir bereits verzeichnen mussten.“ CDU-Chef Friedrich Merz hatte einen „Sozialtourismus“ durch Geflüchtete aus der Ukraine beklagt.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.