Berlin. Trotz Befreiung von der Steuerpflicht kann es für Arbeitslose sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben. Für wen sich das auszahlt.

Auch wenn Arbeitslose, die Hartz IV beziehen, keine Steuern zahlen, kann es unter bestimmten Umständen durchaus Sinn ergeben, eine Steuererklärung zu machen. Je nachdem, wie lange sich Empfänger arbeitslos gemeldet haben und in welchen Familienverhältnissen sie leben, kann sich der Bescheid ans Finanzamt durchaus lohnen. Was Sie beachten müssen und wo Vorsicht geboten ist, lesen Sie hier.

Welchen Einfluss hat die Länge der Arbeitslosigkeit auf meine Steuern?

Wer in Deutschland nicht das ganze Jahr, sondern nur über ein paar Monate hinweg Arbeitslosengeld 2 erhalten hat und ansonsten gearbeitet hat, muss Lohnsteuer zahlen. Das trifft vor allem auf Singles zu, die in Steuerklasse 1 oder 2 angemeldet waren.

Die während ihrer Arbeitsphase gezahlten Steuern können sie sich laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe zum Teil wieder zurückholen. Wer sich nicht sicher ist, ob er überhaupt Lohnsteuer gezahlt hat, kann dies ganz einfach seiner monatlichen Gehaltsabrechnung entnehmen.

Welchen Einfluss hat mein Familienstand?

Auch wenn es kein Grund für eine Eheschließung sein sollte: Verheiratete können per se bei der Steuer richtig sparen. Hat einer der beiden Ehepartner das ganze Jahr über Hartz IV erhalten und der andere regulär gearbeitet, sollten sie eine Steuererklärung machen. Denn auch wenn beide in Steuerklasse 4 fallen, werden beim Finanzamt dennoch Unterschiede gemacht. Der erwerbstätige Partner muss nämlich automatisch mehr Lohnsteuer zahlen.

Der Lohnsteuerhilfeverein rät deshalb dazu, dass sobald einer der beiden in die Arbeitslosigkeit rutscht, in Steuerklasse 5 zu wechseln. Auch der erwerbstätige Partner sollte von Klasse 4 in Klasse 3 wechseln. Nachträgliche Änderungen der Steuerklasse werden beim Finanzamt nicht gerne gesehen und müssen bei Arbeitslosen außerdem von der Agentur für Arbeit genehmigt werden.

Steuererstattung: Wann ist der richtige Zeitpunkt für Hartz-IV-Bezieher?

Vorsicht bei Erstattungen vom Finanzamt: Wer Geld zurückbekommt, während er Arbeitslosengeld 2 bezieht, kann Verluste machen. Denn: Das Geld wird auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet. Dass das auch rechtlich erlaubt ist, hat vor Jahren ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, nachdem eine Frau Klage einreichte, weil ihr der Erstattungsbetrag von ihren Sozialleistungen abgezogen worden war.

Das Arbeitslosengeld 2 sei eine Fürsorgeleistung und sei daher „nicht vom Grundrecht auf Eigentum geschützt“. Deshalb ist das richtige Timing bei der Angabe wichtig. Die Steuererstattung sollte dann auf ihr Konto kommen, wenn sie keine Hartz-IV-Leistungen erhalten. Zwischen der Abgabe der Steuererklärung bis zur Rückerstattung liegen in der Regel fünf bis acht Wochen.

Welche Kosten kann ich als Hartz-IV-Empfänger sonst noch beim Finanzamt geltend machen?

Wer als Hartz-IV-Empfänger auf der Suche nach einer neuen Stelle ist, kann einige Kosten steuerlich absetzen. Diese fallen meist unter die sogenannten Werbungskosten. Dazu gehören:

  • Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche
  • Kosten für Fort- und Weiterbildungen
  • Kosten für Führungszeugnisse und Bewerbungsunterlagen wie Fotos

“In den Fällen, in denen die Arbeitssuche nicht das gesamte Jahr andauerte, ist in der Regel mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen”, erläuterte der VLH-Chef Jörg Strötzel. “Vor allem bei Ledigen in den Steuerklassen 1 oder 2 liegen diese oft bei einigen hundert Euro, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durchgängig bestand”.

Für Werbungskosten wird in der Regel eine Pauschale von 1000 Euro angerechnet. Übersteigt der errechnete Betrag die Pauschale, werden alle weiteren Ausgaben vom Einkommen abgezogen. Nur noch der Rest muss dann versteuert werden. Aber wie bei allen Steuerangelegenheiten gilt auch für Hartz-IV-Empfänger: Lassen Sie sich am besten beim Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater zu Ihren Möglichkeiten beraten. (fmg)

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.