Berlin. Der Bund wird in diesem Jahr hohe Schulden machen. Dabei sind die Reformen bei Hartz IV und der Rente noch gar nicht berücksichtigt.

Der Bund wird auch in diesem Jahr viele Schulden machen müssen. 99,7 Milliarden Euro wird der Bund in diesem Jahr weniger einnehmen, als er auszugeben plant. Das geht aus Eckpunkten des diesjährigen Bundeshaushalts hervor, den Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Mittwoch ins Bundeskabinett einbringen wird. Hinzu kommt das 100 Milliarden Euro schwere Sondervermögen der Bundesregierung für die Bundeswehr.

Bevor im kommenden Jahr die Schuldenbremse wieder eingehalten werden soll, steht der diesjährige Etat noch unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Doch bisweilen interessanter als das, was es bereits ins Zahlenwerk geschafft hat, sind die Ausgaben, die dort nicht zu finden sind.

Hartz IV: Bürgergeld steht noch nicht im neuen Haushalt

Zum einen tauchen die milliardenschweren Entlastungen im Zuge des Ukraine-Krieges wie etwa der geplante Tank-Rabatt noch gar nicht auf. Daher wird die Bundesregierung parallel zum Kernhaushalt einen sogenannten Ergänzungshaushalt erarbeiten. So sollen die neuen Ausgaben noch erarbeitet werden, bevor der Bundestag den bisherigen Kernhaushalt beschließt.

Ebenfalls nicht in den Haushalt haben es eine ganze Reihe von geplanten Reformen geschafft. Das Bürgergeld etwa, das Hartz IV ablösen soll, ist dort nicht zu finden, ebenso wenig wie die Kindergrundsicherung – obwohl jedem fünften Kind in Deutschland die Armut droht. Auch eine Reform des Elterngeldes oder die Einführung der Aktienrente sind nicht berücksichtigt.

Die Ampel-Koalition hat diese Großprojekte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Solange es aber noch keinen Gesetzesentwurf gibt, die genauen Kostenschätzungen also nicht bekannt sind, tauchen die Beträge allerdings nicht im Haushaltsentwurf auf – zu groß wäre die Spannbreite der möglichen Kosten. Im Haushalt werden Projekte berücksichtigt, für die das Bundeskabinett grünes Licht gegeben hat.

Sozialverband warnt vor Streichung der Vorhaben

Der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, rief die Ampel auf, den Ukraine-Krieg nicht als Vorwand zu nehmen, um sich von diesen Projekten zu verabschieden. Er könne „nur davor warnen, die neuen Herausforderungen mit Einsparungen im sozialen Bereich zu finanzieren. Das gefährdet den sozialen Frieden und damit den Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, sagte Bauer unserer Redaktion. Er verwahrte sich dagegen, „jetzt zuerst bei wichtigen sozialpolitischen Entscheidungen den Rotstift anzusetzen“.

Der Chef der Arbeitnehmergruppe der Union im Bundestag, Axel Knoerig (CDU), kritisierte, die Ampel habe anscheinend „keine gemeinsame Erzählung. Auf der Strecke bleiben daher leider wichtige sozialpolitische Punkte“, sagte Knoerig unserer Redaktion.

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Hartz IV – Infos und Fakten zum Arbeitslosengeld II

  • Bedeutung: Hartz IV ist die finanzielle Unterstützung für "arbeitsfähige Arbeitssuchende" in Deutschland.
  • Einführung: Hartz IV wurde 2005 unter der grün-roten Bundesregierung von Gerhard Schröder eingeführt.
  • Empfängerinnen und Empfänger: Rund 3,6 Millionen Menschen haben laut der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2021 Hartz IV erhalten.
  • Sanktionen: Wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, können Leistungen gekürzt werden.
  • Träger: Für die Auszahlung von Hartz IV sind die Jobcenter zuständig.
  • Kritik: Kritikerinnen und Kritiker bemängeln vor allem, dass Hartz IV nicht für einen angemessenen Lebensstandard reiche – viele Empfängerinnen und Empfänger sind von Armut bedroht.

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Ab dem kommenden Jahr soll die Schuldenbremse wieder gelten

Leichter wird es in den kommenden Jahren nicht werden, die milliardenschweren Posten unterzubringen. Denn ab dem kommenden Jahr soll die Schuldenbremse wieder gelten, dann liegt die Defizitgrenze bei 0,35 Prozent des jährlichen Bruttoinlandsprodukts – für das Jahr 2023 wäre das eine Neuverschuldung von maximal 7,5 Milliarden Euro.

Im Finanzministerium hofft man, dass der aktuelle Haushalt der „letzte Pandemie-Haushalt“ sein könnte. Tilgen wird der Bund die Corona-Schulden ab 2028 müssen. Für einen Zeitraum von 30 Jahren wird er dann pro Jahr 11,1 Milliarden Euro zurückzahlen müssen.