Berlin . Kinder aus ärmeren Familien sollen in diesem Jahr einen Sofortzuschlag erhalten. Aber auch bedürftige Erwachsene erhalten Zahlungen.

Familien mit geringerem Einkommen können sich auf eine finanzielle Entlastung freuen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (16. März) den Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien und eine Einmalzahlung für besonders bedürftige Erwachsene auf den Weg gebracht. Ab 1. Juli 2022 sollen Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen erhalten, 20 Euro mehr pro Monat erhalten, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) mitteilten.

Auch für bedürftige Erwachsene soll es eine finanzielle Erleichterung geben. Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz-IV, Sozialhilfe oder Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen im Juli eine Corona-Einmalzahlung von 100 Euro erhalten. Die Zahlung ist auch für pandemiebedingte Käufe wie Masken und Desinfektionsmittel gedacht.

Kinder-Sofortzuschlag: Weitere Sonderzahlungen geplant

„Klar ist, der Sozialstaat steht den Menschen in schwierigen Zeiten weiter zur Seite“, so Hubertus Heil. Die Ampelkoalition von SPD, Grüne und FDP hatte sich auf die Sonderzahlung bereits vor dem russischen Angriff auf die Ukraine geeinigt. Laut Bundesfamilienministerin Spiegel profitieren rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland vom geplanten Sofortzuschlag. Damit die Sonderzahlung in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

Die Sofortzahlung soll nicht die einzige Unterstützung für die Menschen in Deutschland bleiben. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs sind die Lebenskosten noch einmal angestiegen, was am deutlichsten bei den Spritpreisen zu beobachten ist.

Kinder aus ärmeren Familien sollen bald eine weitere Unterstützung erhalten.
Kinder aus ärmeren Familien sollen bald eine weitere Unterstützung erhalten. © dpa | Wolfram Steinberg

Um den hohen Kosten entgegen zu wirken, soll die Pendlerpauschale für Fernpendler früher als geplant erhöht werden, die Werbekostenpauschale in der Steuererklärung erhöht werden und der Heizkostenzuschuss für finanzschwache Haushalte aufgestockt werden. (msb/dpa)