Berlin. Der Bundestag hat einen Sofortzuschlag für Kinder aus ärmeren Familien beschlossen. Auch bedürftige Erwachsene erhalten eine Zahlung.

Einkommensschwache Familien erhalten zukünftig mehr Geld: Der Bundestag hat am Donnerstag den Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien sowie eine Einmalzahlung für besonders bedürftige Erwachsene beschlossen.

Ab 1. Juli 2022 sollen armutsgefährdete Familien laut dem Beschluss pro Kind 20 Euro mehr pro Monat erhalten. Damit sollen die Chancen von Kindern und Jugendlichen erhöht werden.

Welche Familien bekommen den Sofortzuschlag?

Erhalten sollen den Zuschlag zukünftig Familien, die einen Anspruch auf folgenden Leistungen haben:

  • Grundsicherung nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz

Für Menschen, die bereits einen Kinderzuschlag beziehen, wird der Betrag erhöht um 20 Euro erhöht – von bis zu 209 Euro monatlich pro Kind auf bis zu 229 Euro monatlich. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt werden.

Den Kindersofortzuschlag sollen anspruchsberechtigte Familien gemeinsam mit den bereits vorgesehenen Leistungen erhalten. Ein zusätzlicher Antrag soll nicht notwendig sein.

Bundestag beschließt Einmalzahlung für bedürftige Erwachsene

Beschlossen hat der Bundestag außerdem eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für Erwachsene, die Sozialleistungen beziehen. Das betrifft ebenfalls Personen, die Leistungen wie Sozialhilfe oder Hartz IV, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Mit dem Zuschuss, der im Juli 2022 ausgezahlt werden soll, sollen die höheren Lebenshaltungskosten und Ausgaben ausgeglichen werden, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind.

(csr)