Berlin. Nach dem rassistischem Pogrom in Rostock verschärft die damalige Regierung das Asylrecht. Der „Kompromiss“ ist bis heute umstritten.

Dieser Tag in der Bonner Republik ist historisch. Abgeordnete müssen mit Schiffen über den Rhein ins Regierungsviertel anreisen, andere per Hubschrauber, viele mit Polizeieskorte. Überall ist Sperrgebiet, Verkehrschaos bricht aus. Seit dem frühen Morgen des 26. Mai 1993 demonstrieren Tausende in der damaligen Hauptstadt gegen den „Asylkompromiss“, der nun im Bundestag beschlossen werden soll. Das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wird ein Grundrecht eingeschränkt – das für Ausländer.

In Artikel 16 des Grundgesetzes heißt es: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Der Satz ist eine Lehre Deutschlands aus den Verbrechen der Nationalsozialisten – und der bitteren Bilanz, dass viele Menschen damals auf der Flucht vor dem Faschismus an Grenzen abgewiesen wurden.

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In den 1970er und 1980er Jahren kommen nur wenige Schutzsuchende nach Deutschland. Das ändert sich Anfang der 1990er: Kriege auf dem Balkan, bewaffnete Konflikte in Afrika, der Zerfall der Sowjetunion – 1992 melden deutsche Behörden 440.000 Anträge auf Asyl. Doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Die meisten kommen aus dem zerfallenden Jugoslawien, viele auch aus Rumänien und Bulgarien. Menschen campieren vor Unterkünften auf der Wiese.

Brennende Unterkunft von Vertragsarbeiterinnen und Arbeitern aus Vietnam: Tagelang randaliert 1992 ein rechter Mob in Rostock-Lichtenhagen – unter Applaus von Anwohnern.
Brennende Unterkunft von Vertragsarbeiterinnen und Arbeitern aus Vietnam: Tagelang randaliert 1992 ein rechter Mob in Rostock-Lichtenhagen – unter Applaus von Anwohnern. © dpa | Bernd Wüstneck

Konservative Politiker warnen vor „Asylmissbrauch“, Medien titeln vom „vollen Boot“, andere sprechen von „Scheinasylanten“ und „Schmarotzern“. Die Debatten sind hitzig, es bilden sich „Initiativen“ von Bürgern gegen Asylsuchende. Und die rechtsextreme Szene macht mobil, jagt Ausländer auf der Straße, verübt Brandanschläge auf Unterkünfte. Neonazis ziehen in Parlamente ein. Ende August 1992 brennt das Sonnenblumenhaus in Rostock-Lichtenhagen. Die Polizei lässt einen Mob gewähren, Anwohner applaudieren.

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Es ist die Vorgeschichte zu diesem 26. Mai 1993, als in Bonn die Abgeordneten von CDU und FDP mit den Stimmen der SPD das Grundgesetz ändern. Fast 14 Stunden debattieren die Politikerinnen und Politiker den „Asylkompromiss“. Doch die Entscheidung ist deutlich. Artikel 16 wird ergänzt: Wer aus einem „sicheren Drittstaat“ nach Deutschland einreise, hat keinen Anspruch auf Asyl. Wer aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommt, ebenfalls nicht. Und: Asylverfahren können schon im Transitbereich des Flughafens abgewickelt werden.

Konservative halten den Schritt für notwendig angesichts der Zunahme von Geflüchteten

Der Tag im Mai 1993 wirkt bis heute nach – die Kritik von Grünen und Linken hält bis heute an. Da Deutschland in Europa von „sicheren Staaten“ umgeben sei, sei das Recht auf Asyl mit dem damaligen „Kompromiss“ faktisch abgeschafft. Das zeigt auch ein Blick auf die Zahlen aus 2021: 150.000 Asylanträge entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. In nur gut 1200 Fällen bekamen Menschen Asyl nach dem Grundgesetz zugesprochen.

Zugleich halten vor allem Konservative den Schritt für notwendig angesichts der starken Zunahme von Geflüchteten, die in den vergangenen Jahren Schutz in Deutschland suchten. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekräftigt die Entscheidung des Bundestags zum Asylrecht. Die emotionale Debatte über Asyl aber ist bis heute geblieben. Und auch die Gewalt gegen Ausländer durch Rechtsextremisten.

Mittlerweile ist die Bundesrepublik stärker eingebunden in ein europäisches Asylrecht. EU-Linien geben vor, dass das „Dublin“-Verfahren regelt, welches Land einen Asylantrag bearbeitet. Deutschland kann also – gemäß der Logik des „Asylkompromisses“ von 1993 – nicht mehr Ausländer an der Grenze einfach zurückweisen, wenn sie aus einem „sicheren Staat“ einreisen. Das Bundesamt muss erst in einem „Dublin“-Verfahren prüfen, welcher Staat verantwortlich ist.

Seit 2013 gilt für Asylantragsteller zudem der „subsidiäre Schutz“

Zugleich erhalten viele Menschen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die auch die Bundesrepublik unterzeichnet hat. Das internationale Abkommen schützt ebenfalls Menschen, die wegen ihrer politischen Haltung, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihrer Religion verfolgt werden. Seit 2013 gilt für Asylantragsteller zudem der „subsidiäre Schutz“, wenn sie zwar nicht in ihrer Heimat verfolgt sind, aber durch Krieg oder Gewalt Lebensgefahr besteht.

Die ausgebrannten Räume des Asylbewerberheimes in Rostock-Lichtenhagen, aufgenommen nach der dritten Nacht der rassistischen Ausschreitungen im August 1992.
Die ausgebrannten Räume des Asylbewerberheimes in Rostock-Lichtenhagen, aufgenommen nach der dritten Nacht der rassistischen Ausschreitungen im August 1992. © dpa | Bernd Wüstneck

Allerdings ist gerade ein „subsidiär Geschützter“ rechtlich nicht gleichgestellt mit einem Asylgeschützten, etwa bei den Aufenthaltstiteln oder dem Nachzug der Familie. Es ist eine Art Minimalschutz. Und auch die von der EU eingeführte Dublin-Regelung hat Schwächen. Denn sie funktioniert nur, wenn wenig Menschen kommen. 2015 brach dieses System zusammen, als Griechenland, Italien, Malta oder Zypern die starke Zahl von Geflüchteten etwa aus Libyen und vor allem Syrien nicht mehr verwalten konnten.

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In den vergangenen Jahren sind Zehntausende bereits in Griechenland anerkannte Flüchtlinge nach Deutschland weitergereist – und haben erneut Asyl beantragt. Die Bundesregierung kann sie nicht zurückschicken, weil deutsche Gerichte die Unterbringung vor allem auf den griechischen Inseln als menschenunwürdig bewerten. Es ist das europäische Asyl-Dilemma: Die EU will gleiche Regeln – und hat doch ganz unterschiedliche Standards.

Nach 2015 passiert das, was auch 1993 passiert: Die Bundesregierung reagiert auf den massenhaften Zuzug von Schutzsuchenden mit Gesetzesverschärfungen. Die Zahl der „sicheren Herkunftsstaaten“ wird erweitert, etwa auf Albanien und Kosovo, der Familiennachzug ausgesetzt, die Abschiebungen erleichtert. „Die Asylgesetzesverschärfungen der letzten Bundesregierungen stehen in der Tradition von 1993“, sagt die Migrationsexpertin der Grünen im Bundestag, Filiz Polat, heute. „2024 wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt, da sollten wir uns zur Aufgabe machen, ihm seine Würde zurückzugeben.“

Grünen-Expertin: „Wir lehnen die das Konzept der sicheren Herkunftsländer ab“

Die Koalition von SPD, FDP und Grünen hat das Aufenthaltsrecht für Geduldete vereinfacht, den Zugang zu Integrationskursen erleichtert. Doch über das Erbe des „Asylkompromisses“ gibt es offenbar keine Einigkeit. „Die Konzepte der sicheren Drittstaaten und sicheren Herkunftsstaaten stellen hierfür ein wichtiges Instrument dar“, schreibt das von SPD-Politikerin Nancy Faeser geführte Bundesinnenministerium auf Nachfrage. Grünen-Politikerin Polat hält dagegen fest: „Wir lehnen die das Konzept der sicheren Herkunftsländer ab, denn alle Asylsuchenden haben das Recht auf ein individuelles Asylverfahren.“ Deutlich wird, mit den Grünen gibt es keine Ausweitung der Liste der „sicheren Staaten“. Schon 2019 blockierte die Partei einen Vorstoß von Union und SPD im Bundesrat.

Rostock im August 2022: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besucht das Stadtteil- und Begegnungszentrum Kolping Initiative im Stadtteil Lichtenhagen.
Rostock im August 2022: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besucht das Stadtteil- und Begegnungszentrum Kolping Initiative im Stadtteil Lichtenhagen. © dpa | Bernd Wüstneck

Genau das will die Union. Die Regelungen des „Asylkompromisses“ von 1993 seien noch heute „ein wirksames Mittel, um die Verfahren von Menschen mit wenig Aussicht auf ein Bleiberecht schnell abzuwickeln“, sagt der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Alexander Throm. Es spreche „alles dafür, die sicheren Herkunftsstaaten weiter auszuweiten“, laut Throm vor allem auf die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien. Die meisten EU-Staaten hätten deutlich mehr Länder auf dieser Liste als Deutschland.

Drei Tage nach dem „Asylkompromiss“ von Bonn sterben fünf Menschen bei Anschlag

Asylpolitik ist stärker europäisiert als noch 1993. Vor allem an den EU-Außengrenzen wird das deutlich. Dort entstehen seit 2015 große Auffanglager, die Grenzschutzagentur „Frontex“ wird aufgestockt, EU-Staaten schließen Rückführungsabkommen mit Ländern in Afrika und Nahost. Zugleich führt die EU-Politik immer wieder zu illegalen „Pushbacks“ gegen Migranten durch Grenzbeamte. Von einer „brutalen und menschenverachtenden Abschottungspolitik“ spricht die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger.

Und noch etwas beklagt Bünger: Proteste auf der Straße gegen die Aufnahme von Schutzsuchenden, organisiert etwa durch extrem rechte Bündnisse, würden als Rechtfertigung dienen für Asylverschärfungen. Damals wie heute. 2015 und 2016 registrierte die Polizei Dutzende Gewalttaten gegen Flüchtlingsunterkünfte.

Die Asylzahlen erreichen heute längst nicht mehr die Größe wie noch 2015 und 2016. So war es auch 1993. Mitte der Neunzigerjahre sinken die Gesuche für Schutz in Deutschland stark. 1995 stellten rund 127.000 Menschen Asylerstanträge. Drei Tage nach dem historischen „Asylkompromiss“ im Bonner Bundestag sterben bei einem Neonazi-Brandanschlag auf ein Wohnhaus in Solingen fünf Menschen aus türkischen Familien.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.