Berlin. Laut einem Medienbericht hat die Versicherungswirtschaft ein Konzept für eine sogenannte “Bürgerrente“ erarbeitet. Wie sie aussieht.

Erst Bürgergeld und jetzt die "Bürgerrente"? Laut eines Berichts der "Süddeutschen Zeitung" hat die Versicherungswirtschaft den Vorschlag gemacht, eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge einzuführen. Eine Arbeitsgruppe des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) habe unter der Leitung von Katja de la Viña, Chefin der Allianz Leben, ein Konzept erstellt. Am 19. Januar 2023 wolle das GDV-Präsidium darüber beraten. Der Name "Bürgerrente" diene dazu, der Rente einen offiziellen Status zu verleihen.

Die Zeitung aus München schreibt, dass sie weder von Kommunikationschefin Daniela Werner noch von Geschäftsführer Peter Schwark eine Stellungnahme erhalten habe. Eine Anfrage dieser Redaktion beim GDV erbrachte folgende Antwort von Haupt-Geschäftsführer Jörg Asmussen: "Aus unserer Sicht ist die geförderte private Altersversorgung ein wichtiges Element im Gesamtkonzept der Alterssicherung, ebenso wie die betriebliche Altersvorsorge. Nach 20 Jahren ohne wesentliche Änderungen müssen Verbesserungen anstehen, zum Beispiel eine stark vereinfachte Förderung. Wir arbeiten logischerweise an Ideen zur Fortentwicklung der geförderten privaten Altersvorsorge und werden diese nach erfolgter interner Abstimmung natürlich auch vorstellen."

Einfache Förderung der "Bürgerrente"

Die staatliche Förderung soll einfach funktionieren. Die "SZ" zitiert aus einem Papier, das ihr vorliegt: "Auf jeden Euro, der in die Bürgerrente eingezahlt wird, kommen jeweils 50 Cent Förderung."

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Weiter führt die Arbeitsgruppe aus: "Um die Förderung weiter auf Gering- und Mittelverdiener auszurichten, wäre eine Begrenzung der förderfähigen Beiträge auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sinnvoll." Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2023 in den alten Bundesländern 7300 Euro (2022: 7050 Euro) im Monat, in den neuen Bundesländern monatlich 7100 Euro (2022: 6750 Euro). Das heißt: Der geförderte Höchstbeitrag bei der "Bürgerrente" würde aktuell bei 292 (alte Bundesländer) bzw. 284 Euro (neue Bundesländer) liegen. Hinzu käme der Zuschuss von 146 (292 x 0,50 Euro) bzw. 142 Euro.

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Hintergrund für den Vorstoß des GDV ist die Riester-Rente (2002 eingeführt), welche die Versicherer kaum noch anbieten. Warum ist das so? Beim "Riestern" müssen die Anbieter 100 Prozent der eingezahlten Beiträge versprechen – und das schon zu Rentenbeginn. Bei der "Bürgerrente" wären es nur 80 Prozent, so könnten laut des Papiers "attraktive Rendite" erzielt werden. Politiker aus allen Parteien betrachten die Riester-Rente übrigens als gescheitert.

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"Bürgerrente" einfacher und billiger als Riester-Rente

Das erarbeitete Konzept plädiere für die "Bürgerrente", weil sie einfacher und damit auch billiger für den Staat sei. Geplant sei, die Einzahlungen steuerfrei zu belassen, die Leistungen allerdings bei der Auszahlung zu besteuern.

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Die Ampel-Koalition hatte bereits in ihrem Vertrag vom Dezember 2021 versprochen: "Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren." Es solle die "gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester" geprüft werden. Bereits Ende November 2022 hatte das Bundeskabinett einen Beschluss zur Einsetzung einer Fokusgruppe private Altersvorsorge gefasst. Sie soll bis Sommer 2023 die Möglichkeit eines öffentlich verantworteten Fonds prüfen, der kostengünstig und effektiv Angebote zur privaten Altersvorsorge entwickelt. (dw)