Saalburg-Ebersdorf. Untere Naturschutzbehörde weist auf die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes hin. Im Zeitraum 1. März bis 30. September gelten verschärfte Einschränkungen.
Mehrere Bäume in Saalburg-Ebersdorf ohne Genehmigung gefällt
Von Peter Hagen