Altenburg. Anträge bis Ende September stellen

Die Denkmalschutzbehörde weist auf die Möglichkeit hin, dass auch für das kommende Jahr für Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen beziehungsweise an Gebäuden in Denkmal-Ensemble-Bereichen der Stadt Altenburg in begrenztem Umfang Fördermittel beantragt werden können. Bauwillige Investoren, die mit denkmalpflegerischen Mehraufwendungen rechnen, können bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt einen Antrag stellen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die vorgesehene Maßnahme. Die Formulare zur Beantragung der Mittel sind in der Unteren Denkmalschutzbehörde (Referat Bauverwaltung und Bauordnung, Neustadt 7), Telefon 03447/59 46 38 (Jürgen Fröhlich) erhältlich. Dort werden auch genauere Informationen zum Thema gegeben. Das Antragsformular und die Förderrichtlinie können Internetnutzer zudem auf den Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörde finden ( www.altenburg.eu ). Dort können die Unterlagen sowie viele weitere wichtige Informationen auch ausgedruckt werden. Die Anträge müssen der Behörde bis zum 30. September vorgelegt werden.

Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sind eine freiwillige Leistung des Freistaates Thüringen . Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Trotz der Reduzierung der Fördermittel in den letzten Jahren sollten durch die Eigentümer die Anträge auf jeden Fall gestellt werden.

Zu den Empfängern von Denkmalfördermitteln des Freistaates Thüringen gehört in diesem Jahr unter anderem der Gartenpavillon im Botanischen Erlebnisgarten.