Berlin. Diesen Dienstag haben sich Bund und Länder auf neue Corona-Maßnahmen geeinigt. Was jetzt am Weihnachtsabend und den Feiertagen gilt.

Wie wird Weihnachten? Bringt das Familienfest eine kurze eine Atempause zwischen Delta-Welle und Omikron-Welle? Oder geht die Krise nahtlos weiter? Zur Eindämmung der prognostizierten starken fünften Corona-Welle in Deutschland haben sich Bund und Länder auf deutliche Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen sowie im Freizeitbereich geeinigt.

Allerdings nicht zum Weihnachtsfest, wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei der Pressekonferenz nach dem Corona-Gipfel am Dienstag bekannt gab. Für Weihnachten sollen noch die bisherigen Regeln herhalten – doch danach und insbesondere an SilvesterSilvester sollen die Kontakte noch einmal deutlich eingeschränkt werden.

Corona: Wie viele Personen dürfen sich Weihnachten treffen?

Für Feiern, an denen ausschließlich Geimpfte und Kinder bis zu 14 Jahren teilnehmen, gibt es an Weihnachten vorerst keine bundesweiten Kontaktbeschränkungen. Einige Bundesländer haben aber aber eigene Verordnungen erlassen. Laut Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sind die Menschen an den Weihnachtsfeiertagen lediglich zu Eigenverantwortung und Schnelltests, Maskentragen, Lüften sowie der Nutzung der Corona-Warn-App aufgerufen.

Zum Schutz der Menschen im unmittelbaren Umfeld fordern Bund und Länder dazu auf, "vor dem Zusammentreffen mit anderen Familienmitgliedern, Freundinnen und Freunden sowie Verwandten einen Test durchzuführen". Auf diese Weise könne Weihnachten "gemeinsam und sicher" begangen werden.

Ist man ungeimpft so greift auch an den Feiertagen die aktuelle Kontaktbeschränkung: Die private Zusammenkünfte müssen auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts beschränkt werden. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs zählen nicht mit.

Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hatte angesichts der sich auch in Deutschland ausbreitenden Omikron-Variante empfohlen, zeitnah die Kontakte drastisch einzuschränken. RKI-Chef Lothar Wieler hatte bereits am vergangenen Donnerstag gewarnt: "Wir alle müssen auch dafür sorgen, dass Weihnachten nur im engsten Freundes- und Familienkreis verbracht werden sollte. Am Tag des Corona-Gipfels veröffentlichte das RKI eine Stellungnahme, in der "maximale Kontaktbeschränkungen" gefordert werden.

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Weihnachten: Diese Corona-Regeln gelten für Gottesdienste

Zu Beginn der Pandemie waren Gottesdienste verboten – das ist inzwischen nicht mehr möglich: Nach dem Ende der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite und der Änderung des Infektionsschutzgesetzes dürfen die Länder religiöse Zusammenkünfte nicht mehr pauschal untersagen.

Im letzten Pandemiewinter, als es noch keine Impfungen gab, verzichteten viele Gemeinden allerdings freiwillig auf Präsenzgottesdienste. Diesmal wird es wohl einen Flickenteppich geben – der von Bistum zu Bistum, oft von Gemeinde zu Gemeinde zu unterschiedlichen Regelungen führt.

„Die Kirche reagiert auf die landesspezifisch und regional verschiedenen Erfordernisse angesichts der Corona-Situation und bietet unterschiedliche Gottesdienstformate unter 2G-, 3G-Bedingungen sowie ohne ‚G‘ unter strengen Hygieneauflagen an“, sagte der Sprecher der Deutschen Katholischen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, unserer Redaktion. Es gebe bereits gut eingeübte Hygienekonzepte in den Kirchengemeinden.

Auch die evangelischen Gemeinden wollen "flexibel auf die jeweilige pandemische Situation reagieren", wie ein Sprecher der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) sagte. In den Gemeinden gebe es Hygienekonzepte, vielerorts würden die Gottesdienste unter 3G- oder 2G-Bedingungen stattfinden. Darüber hinaus gebe es Online-Formate, Hörfunk- und Fernsehgottesdienste. Auch interessant: Pakete zu Weihnachten verschicken - Das sind die Fristen

Silvester: So läuft der Start ins neue Jahr trotz Corona

Große Feiern werden an Silvester voraussichtlich nicht möglich sein. Denn ab dem 28. Dezember werde neue Kontaktbeschränkungen eingeführt. Dann sollen private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit zehn Personen erlaubt werden – sowohl innen als auch außen. Kinder bis 14 Jahre sollen davon ausgenommen sein. Für private Silvesterpartys mit ungeimpften Gästen gelten dieselben strengen Kontaktregeln wie schon an den Weihnachtstagen: Nur zwei Personen eines weiteren Haushalts dürfen zu Besuch kommen.

Auch Diskotheken und Clubs in Innenräumen sollen geschlossen werden – spätestens ab dem 28. Dezember. Überregionale Sport-, Kultur- und andere Großveranstaltungen sollen ab demselben Tag ohne Zuschauer stattfinden.

Bis dahin dürfen in geschlossenen Räumen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden – bis zu einem Maximum von 5.000 Personen. Auch bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden. Hier liegt die Obergrenze aber bei 15.000. Nur Geimpfte oder Genesene haben Zugang. Ergänzend können Teilnehmer verpflichtet werden, einen aktuellen Test vorlegen zu müssen (2G-Plus).

Zudem gilt am Silvester- und am Neujahrstag ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gilt. Die Kommunen sollen zudem Feuerwerk an belebten Orten verbieten. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk ist dieses Jahr komplett untersagt.

Hintergrund ist nicht nur die Vermeidung von Ansteckungen, sondern auch die Entlastung der Kliniken. Nach Silvesterunfällen kommen sonst jedes Jahr zahlreiche Patientinnen und Patienten in die Notaufnahmen.

Was für Reisen mit Auto und Bahn gilt: Kann man über Weihnachten verreisen?

Weihnachten ist bei der Deutschen Bahn eine Hauptreisezeit. Die Fernzüge werden in diesem Jahr voller sein als im Vorjahr, aber immer noch 35 bis 40 Prozent leerer als zu Vor-Corona-Zeiten, wie aus den aktuellen DB-Buchungszahlen hervorgeht.

Mit dem größten Ansturm wird am 23. Dezember gerechnet. Der Konzern empfiehlt, auf andere Reisetage auszuweichen. Auf stark genutzten Strecken – wie Berlin–München, Hamburg–Karlsruhe, oder Essen–Berlin – setzt die Bahn vom 22. Dezember bis 2. Januar zudem rund 100 Sonderzüge ein. In allen Zügen gelten eine Masken- und die 3G-Pflicht – man muss also geimpft, genesen oder getestet sein.

Auf den Autobahnen rechnet der ADAC rund um die Weihnachtsfeiertage mit mehr Verkehr und Staus als im ersten Pandemiewinter 2020. Die Hauptreisetage werden der 22. und 23. Dezember sein, sagte ein ADAC-Sprecher. Grundsätzlich sind Fahrten ins Ausland, Verwandtenbesuche und Ausflüge in Naherholungsgebiete erlaubt. Der Skiurlauberverkehr in Richtung der Alpenländer dürfte laut ADAC geringer ausfallen als in den früheren Jahren.

(fmg)