Berlin. Bundesnetzagentur legt fest, wer beim Ausrufen der Notfallstufe noch Gas bekommt und wer nicht. Die Liste der geschützten Gaskunden.

Sollte das Gas in Deutschland im Winter knapp werden, müssen auch geschützte Kunden wie Verbraucher oder Krankenhäuser mit Einschränkungen rechnen. Wenn die dritte und letzte Eskalationsstufe des Notfallplans Gas ausgerufen wird, gilt: „Geschützte Kunden genießen keinen absoluten Schutz.“ Darauf hat die Bundesnetzagentur hingewiesen. Aktuell gilt noch die zweite Stufe, die Alarmstufe.

So würde im Notfall bei Haushaltskunden zwar nicht der lebenswichtige Bedarf einschränkt, doch sie müssten eventuell auf ihren „Komfort“-Anteil verzichten – also beispielsweise das Heizen der privaten Sauna oder des privaten Pools. Auch könnte eine geringere Raumtemperatur nicht nur in öffentlichen Gebäuden angewiesen werden.

Gleichzeitig gibt es auch unter den ungeschützten Kunden einen „lebenswichtigen Bedarf“, für den Gas geliefert würde. Zum Beispiel für die Herstellung lebenserhaltender Medikamente, die nicht importiert werden können. Die Definition für der lebenswichtigen Bedarf an Gas bei nicht geschützten Kunden wird von der Bundesbehörde derzeit noch ermittelt.

Notfalllage Gas: Dies sind die geschützten Kunden

Die Bundesnetzagentur hat am Montag die geschützten Kunden weiter konkretisiert. Dazu zählen:

  • Verbraucher – also alle Haushaltskunden
  • Gesundheitsversorger wie Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren und Arztpraxen
  • Bildungsangebote wie Kindertagesbetreuung, Schulen und Hochschulen
  • Grundlegende soziale Versorger wie Strom-, Wasser- und Abfallentsorger, Abwasserbeseitiger, Altenheime und Pflegeheime
  • Notfalldienste wie die Feuerwehr, das THW und Rettungsdienste
  • Sicherheitsorgane wie die Polizei, Justizanstalten, NATO oder Bundeswehr
  • Öffentliche Verwaltung, die hoheitliche Aufgaben übernehmen
  • Kleine und mittlere Unternehmen des Gewerbes, Handels und Dienstleistungen, die jährlich nicht mehr als 1500 Megawattstunden (MWh) verbrauchen.

Alle anderen Kunden gelten als nicht geschützt.

Gas: So gut sind die Gasspeicher in Deutschland gefüllt

Im Notfall wird die Bundesnetzagentur zum sogenannten Bundeslastverteiler und kann zusammen mit den Netzbetreibern bestimmen, wer noch wie viel Gas bekommt und wer nicht.

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Obwohl durch die Ostsee-Pipeline Nordstream 1 aktuell kein Gas fließt, sind die Gasspeicher in Deutschland schon zu 85,5 Prozent gefüllt. Dieses Ziel war ursprünglich erst für Oktober geplant. Im November wird ein Füllstand von 95 Prozent angepeilt.

Wie gut Deutschland durch den Winter kommt, hängt wesentlich vom Wetter ab, ob es einen kalten oder wärmeren Winter gibt. Die Unternehmen haben in den vergangenen Monaten ihren Gasverbrauch um 21,3 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Vierjahreswert gesenkt. Entscheidend wird sein, wie stark Verbraucher bereit sind, Gas durch weniger Heizen im Winter einzusparen.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.