Berlin. Nicht jeder bekommt die 300 Euro Energiepauschale im September. Auch Auszahlungen im Oktober und später sind möglich – wen es betrifft.

Lebensmittel, Kraftstoffe, Energie- und Heizkosten und ab Oktober auch noch die Gasumlage – auf die Verbraucher in Deutschland kommt ein teurer Winter zu. Eine Entwicklung, die sich auch in der Inflationsrate widerspiegelt, die im August 2022 voraussichtlich 7,9 Prozent betragen wird, meldet das Statistische Bundesamt. Allein im Juli hat die Rekord-Inflation die Marke von sieben Prozent geknackt – ein Höchststand, der im August wohl noch einmal übertroffen wird. Mehr noch, Ökonomen in Deutschland gehen davon aus, dass die Rate 2022 noch zweistellig werden könnte.

Energiepauschale nicht im September: Bis wann das Geld ausgezahlt werden muss

Um die Verbraucher in der derzeitigen Situation zu entlasten, hat die Ampel-Koalition mehrere Entlastungen beschlossen – dazu zählt auch die Energiepauschale von einmalig 300 Euro, die Erwerbstätige, Studierende und Rentner 2022 bekommen sollen. Alle Arbeitnehmer bekommen das Geld über ihr Gehalt ausbezahlt – auf der Gehaltsabrechnung für September ist dafür der Posten "sonstiger Bezug" vorgesehen. Zu beachten ist, dass die 300 Euro unter die Lohnsteuer fallen. Wie viel von der Energiepauschale netto auf das Konto kommt, bestimmen primär zwei Faktoren.

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Doch es gibt auch Arbeitnehmer, die auf ihre Einmalzahlung von 300 Euro länger warten müssen. Zwar hat fast jeder Erwerbstätige einen Anspruch auf das Geld, der September als Auszahl-Monat ist aber nicht verpflichtend vorgeschrieben. Das Bundesfinanzministerium nennt aber als spätesten Zeitpunkt die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer, berichtet das Verbraucher-Portal CHIP 365. Wann genau die 300 Euro Energiepauschale ausbezahlt wird, kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren.

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Energiepauschale für Arbeitnehmer: Wer seine 300 Euro erst ab Oktober bekommt

Die Arbeitgeber bekommen das Geld vom Staat zurück, indem sie die ausbezahlten Pauschalen von der Lohnsteuervoranmeldung absetzen – der Finanzbehörde also weniger Geld überweisen. Und genau hier ist der Knackpunkt, der die Auszahlung der Energiepauschale verzögern kann. Nicht jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Monat eine Lohnsteuervorauszahlung abzugeben, berichtet die Südwest-Presse (swp). Je nach Größe eines Unternehmens ist eine Vorauszahlung nur einmal pro Quartal oder sogar jährlich nötig, ein Überblick:

  • Jeden Monat im Jahr: Arbeitgeber, die mehr als 5.000 Euro Lohnsteuer vorauszahlen müssen.
  • Nur einmal pro Quartal: Arbeitgeber, die weniger als 5.000 Euro Lohnsteuer vorauszahlen müssen.
  • Nur einmal pro Jahr: Arbeitgeber, die weniger als 1.080 Euro Lohnsteuer vorauszahlen müssen.

Je nachdem, wie groß ein Unternehmen ist, wird die Energiepauschale also im September (monatlich), im Oktober (Quartal) oder gar nicht ausbezahlt. Wenn das Geld im September nicht auf der Gehaltsabrechnung auftaucht, ist das erst einmal kein Grund zur Sorge. Eine kurze Nachfrage beim Arbeitgeber kann klären, wann die Auszahlung der 300 Euro vorgesehen ist. Aufpassen muss, wer bei einem Kleinunternehmer angestellt ist, wo jährlich weniger als 1.080 Euro Lohnsteuer an das Finanzamt gezahlt werden.

Energiepauschale nicht vom Arbeitgeber: 300 Euro über die Steuer geltend machen

Denn Kleinunternehmer geben ihre Lohnsteuervoranmeldung meist im Januar ab – solange müssen Angestellte aber nicht warten. In solchen Fällen ist es möglich, die Energiepauschale über die Steuererklärung für 2022 geltend zu machen – hierbei kann eine Steuerberatung helfen. Die Möglichkeit, sich seine 300 Euro über die Steuer zu sichern, haben auch Minijobber, die die Energiepauschale nicht von ihrem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen. Und auch Studierende und Rentner müssen sich bei der Einmalzahlung gedulden.

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Die 300 Euro Energiepauschale für Rentner wird erst im Dezember 2022 über die Deutsche Rentenversicherung ausbezahlt. Und auch Studierende bekommen die 200 Euro erst Ende des Jahres. In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass die Energiepauschale nicht schon über einen Minijob bezogen worden ist. Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass Arbeitnehmer und Rentner normalerweise nicht aktiv werden müssen – die Einmalzahlung kommt automatisch mit Gehalt oder Rente. Die Info ist deshalb wichtig, da derzeit Betrüger mit einer perfiden Masche über die Energiepauschale zuschlagen.

PersonengruppeEnergiepauschale in EUR
Arbeitnehmer300 Euro ab September über Gehaltsabrechnung
Rentner300 Euro zum 1. Dezember über die Rente
Studierende200 Euro (netto) ab 1. Dezember
Selbstständige300 Euro über die Einkommenssteuer

Energiepauschale für Arbeitnehmer, Rentner und Co.: Wer das Geld wann bekommt

Das Fazit: Nicht jeder Verbraucher bekommt schon im September die Energiepauschale ausbezahlt – auch spätere Auszahlungen sind möglich. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber hier kann Klarheit schaffen. Wer zudem in einem Kleinunternehmen angestellt ist – etwa als 450-Euro-Minijobber – sollte mit seinem Chef klären, ob er die Einmalzahlung überhaupt bekommt oder das Geld über die Einkommenssteuer geltend machen muss. Studierende und Rentner bekommen ihre 300 Euro erst im Dezember, da diese erst im Entlastungspaket III beinhaltet ist.

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Die 300 Euro Energiepauschale gibt es immer nur einmal pro Person. Wer etwa als Studierender oder Rentner einen Minijob hat und das Geld darüber bezieht, ist im Dezember nicht noch einmal berechtigt. Auf alle anderen Entlastungen wiederum wird die Energiepauschale nicht angerechnet. Wer etwa Heizkostenzuschuss mit Wohngeld vom Staat bezieht, bekommt unabhängig davon die Einmalzahlung von 300 Euro brutto. Zahlen einzelne Bundesländer an ihre Bürger zudem noch Finanz-Zuschüsse, hat das ebenfalls keine Auswirkungen auf die Entlastungen auf Bundesebene.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.