Berlin. Sind Sie auch von der Strompreiserhöhung ab 2023 betroffen? Damit sind Sie nicht allein. Wie Verbraucher richtig reagieren können.

Der Schock sitzt bei vielen tief: Die Strompreise schießen in der Energiekrise geradezu in die Höhe. 30 Prozent sind keine Seltenheit mehr, so die Verbraucherzentrale. Doch Sie müssen nicht jede Erhöhung hinnehmen. Was Sie bei einer Preiserhöhung tun können.

Die Strompreiserhöhung ist da: So reagieren Verbraucher richtig

Zuerst ist es wichtig, dass Sie alle Briefe Ihres Stromanbieters öffnen und genau durchlesen. Es kann vorkommen, dass diese auf den ersten Blick wie Werbung wirken. Hat der Stromversorger die Preiserhöhung wirksam mitgeteilt? Das bedeutet: Sie müssen den Brief rechtzeitig vorher erhalten. Darin ist die Preiserhöhung einfach und verständlich erklärt.

Wenn Sie sicher sind, dass es sich um eine Preiserhöhung handelt, können Sie diese prüfen lassen. Denn nicht jede Veränderung des Energiepreises ist erlaubt. Der Stromanbieter hat sie zu begründen. Und das per Post. Ein Schreiben per Mail oder eine Hinterlegung im Online-Kundenbereich ist nicht ausreichend. Grundsätzlich gilt:

  • Grundversorger dürfen die Strompreise erhöhen, wenn Kostenfaktoren ansteigen, die sie nicht beeinflussen können.
  • Handelt es sich um Sonderverträge, muss das Preisänderungsrecht wirksam in den AGB beinhaltet sein.

Sind die Anforderungen nicht erfüllt? Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland und widersprechen Sie der Erhöhung schriftlich. Wer die Kosten nicht zahlen kann, sollte das dem Stromversorger mitteilen. Die Möglichkeit einer Ratenzahlung besteht oftmals. Entlastung bringt ab Januar auch die Strompreisbremse. Mit dem Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentrale erfahren Sie, wie Ihr neuer Abschlag bemessen sein sollte.

Strompreis steigt stark: Welche Möglichkeiten es noch gibt

Was Sie noch tun können? Einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen. Bei jeder Preisänderung haben Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt: Sie können aus dem Vertrag aussteigen, noch bevor die neuen Preise gelten. Das ist auch dann der Fall, wenn der Vertrag noch läuft.

Laut Verbraucherzentrale können Sie auch versuchen, mit Ihrem aktuellen Anbieter zu verhandeln. Prüfen Sie dafür die Preise anderer Stromversorger und weisen Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hin. (kat)