Berlin. Bei einer Kontrolle im Januar wurden zwei Polizeibeamte durch Schüsse getötet. Im Prozess wurde der Angeklagte nun schuldig gesprochen.

Die beiden jungen Polizeikräfte rechnen nicht mit einem Angriff. Es ist der 31. Januar, Polizeianwärterin Yasmin B. (24) und ihr Kollege Alexander K. (29) sind nachts in einem Zivilwagen auf Streife in der Westpfalz, als sie an einer entlegenen Kreisstraße einen verdächtigen Kastenwagen stehen sehen.

Die beiden greifen nach ihren Taschenlampen, steigen aus – und sind wenige Minuten später tot, geradezu durchsiebt von mehreren Gewehrkugeln. Gerichtsmediziner finden bei der Obduktion Geschosse in Gesäß, Bauch, Brust, Hand, Arm und Kopf der Opfer. Als man Yasmin B.s Leiche entdeckt, steckt ihre Waffe noch im Holster.

Der Mann, der für die Bluttat verantwortlich ist, muss nun ins Gefängnis: Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte den 39-jährigen Hauptangeklagten am Mittwoch zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit gilt eine Entlassung nach 15 Jahren als ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

Polizeimord sorgte für bundesweites Entsetzen

Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe als Kronzeuge zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt, aber nicht geschossen haben. Die Wilderer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Der Polizistenmord von Kusel hatte Anfang des Jahres bundesweit für Entsetzen gesorgt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte nach der Urteilsverkündung, sie denke vor allem an die Opfer „dieser furchtbaren Tat“. Die beiden Polizisten „wurden in Ausübung ihres Dienstes brutal und skrupellos ermordet“.

Die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen in seinem Plädoyer. Offenbar hatten die beiden Polizisten den 39-jährigen Wilderer bei der illegalen Jagd erwischt – um sein Treiben zu vertuschen, schoss er nach Überzeugung der Richter mit einem Jagdgewehr und einer Schrotflinte auf die uniformierten Gesetzeshüter.

Der Angeklagte: Bis zu 12.000 Euro monatlich durch Wildtiere

Wer ist dieser Doppelmörder? Während des Prozesses entstand das Bild eines Mannes, der sich ums Recht seit Langem nicht schert. Der gelernte Bäckermeister aus dem Saarland ist Vater von vier Kindern und passionierter Jäger. Mit seiner illegalen Beute trieb er einen schwunghaften Handel, seine Kunden waren Wildhändler und Metzger, die nicht nachfragten, woher all das Fleisch eigentlich kam. Sie zahlten gut: Bis zu 12.000 Euro hat der 39-Jährige pro Monat eingenommen.

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Als ein Spezialkommando ihn am Tag nach den Morden festnahm, trug er eine Metzgerschürze – er war gerade dabei, die gewilderten Tiere zu zerlegen, deren Kadaver die Polizeianwärterin und ihr Kollege offenbar in seinem Kastenwagen entdeckt hatten. Die beiden Polizisten würden fehlen, sagte der Kaiserslauterer Polizeipräsident Michael Denne. „Wir respektieren das Urteil.“

Der verurteilte Wilderer hat die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Im Prozess hatte er ausgesagt, die Polizeistreife habe ihn und seinen Komplizen überrascht. „Plötzlich“ habe der 33-Jährige mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin er- und dann den Polizisten angeschossen.

Daraufhin habe der Beamte zu schießen begonnen. Er selbst, sagte der Hauptangeklagte, habe den Polizisten dann mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr getötet – in einer Art Notwehrsituation. Sein Jagdhelfer sei also schuld, ein vorbestrafter Familienvater mit Drogenproblemen. Diese Version stuften die Richter als Lüge ein.

Die Verteidigung hatte für ein „gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.