Berlin. Der Sohn von Verteidigungsministerin Lambrecht ist wohl mit einem Bundeswehrflug in den Urlaub gereist. Illegal ist das aber nicht.

  • Vor einem Sylt-Urlaub war Verteidigungsministerin Lambrecht bei der Bundeswehr im Norden
  • Ihr Sohn kam wohl mit einem Bundeswehrflug dazu
  • Das ist wohl erlaubt – für Kritik sorgt es dennoch

Ein junger Mann sitzt in einem Hubschrauber der Bundeswehr, im Hintergrund ist die Fassade des Verteidigungsministeriums in Berlin zu sehen. Mit dem Kommentar "Happy Easter" postet er ein Foto von der Szene auf seinem Instagram-Profil. Ein Soldat? Nein, der Sohn von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD).

Das Portal "Business Insider" berichtete am Montag (9. Mai) darüber und suggerierte, Lambrecht habe den 21-Jährigen von der Flugbereitschaft der Bundeswehr zu einem Osterurlaub auf Sylt fliegen lassen.

So ist es nach Darstellung des Verteidigungsministeriums (BMVg) nicht gewesen: Demnach ließ sich Lambrecht von ihrem Sohn am 13. April auf dem Flug nach Ladelund in Schleswig-Holstein begleiten. Dort besuchte die Ministerin das Bataillon Elektronische Kampfführung 911. Die Mitreise des Sohns mag ungewöhnlich erscheinen, ist nach den geltenden Bestimmungen aber erlaubt.

Christine Lambrecht soll alle Kosten für Bundeswehrflug übernommen haben

Die anfallenden Kosten seien komplett von der Ministerin übernommen worden. Berechnet werden in so einem Fall die Kosten eines vergleichbaren Lufthansa-Flugs in der zweiten Klasse. „Mitflug und Kostenerstattung fanden demnach in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg statt“, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Zu dem anschließenden Inselurlaub auf Sylt über Ostern seien die Ministerin und ihr Sohn im Anschluss an den Diensttermin gereist. Lambrecht war zuvor bereits in die Kritik geraten, weil sie inmitten der Ukraine-Krise in den Osterurlaub gefahren war. (jdö)