Berlin. Wer den Ruhestand im Ausland verbringen will, sollte vorab ein paar Punkte beachten – und ein wichtiges Dokument nicht vergessen.

Für die Rente müssen Sie nicht zwingend in Deutschland sein. Die Lebenshaltungskosten sind anderswo oft niedriger, das Klima angenehmer oder das Essen besser – manche Rentnerin zieht es deswegen etwa nach Thailand. Bevor es aber in den Flieger geht, sollten Sie ein paar Vorbereitungen treffen. Für den Bezug der Rente im Ausland ist zudem ein besonderes Dokument wichtig.

Rente im Ausland: Die Grundlagen

Zunächst einmal: Wer sich im Ruhestand für weniger als sechs Monate im Ausland aufhält, für den ändert sich nichts. Für die Wintermonate auf Teneriffa statt im nass-kalten Duisburg können Sie einfach losziehen, ohne sich Gedanken über Ihre Rente machen zu müssen.

Wer seinen Wohnsitz dauerhaft in ein Land der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz verlegt, muss nur in bestimmten Fällen mit Abzügen rechnen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) empfiehlt, rechtzeitig vor dem Umzug einen Beratungstermin zu vereinbaren. Mit vielen Ländern außerhalb der EU hat Deutschland zudem Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die sorgen dafür, dass bei einem Umzug keine Nachteile für Rentnerinnen und Rentner entstehen.

In Einzelfällen kann das anders sein, wenn der deutsche Rentenanspruch zum Teil auch ausländische Zeiten beinhaltet. Wenn in der deutschen Rente Zeiten nach dem Fremdrentengesetz enthalten sind, gelten ebenfalls Einschränkungen. Betroffen sind etwa Vertriebene oder Aussiedlerinnen, die Zeiten für ihre Arbeit im Herkunftsland erhalten haben. Auch hier empfiehlt die DRV eine rechtzeitige Beratung.

Wer in ein Land zieht, das in keine der oben genannten Kategorien passt, muss mit zusätzlichen Einschränkungen rechnen. Die DRV empfiehlt, sich rechtzeitig beraten zu lassen.

Ruhestand im Ausland: Bankverbindung angeben

In allen Fällen aber überweist die Rentenversicherung das Geld auf ein Konto Ihrer Wahl. Dazu ist die Bankverbindung samt internationaler Bankleitzahl (BIC) und internationaler Kontonummer (IBAN) nötig. Auch eine Zahlungserklärung der Bank muss vorliegen. Vorsicht: Die DRV trägt zwar die Überweisungskosten, Bankspesen oder Kursverluste müssen Sie aber selbst tragen.

Spätestens zwei Monate vor dem Umzug sollten Sie dem Renten Service der Deutschen Post Ihren Umzug mitteilen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rente ohne Unterbrechung aufs Konto kommt. Das könnte Sie interessieren: Die häufigsten Irrtümer zum Ruhestand erklärt

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    Rente im Ausland: Wichtiges Dokument nicht vergessen

    Besonders wichtig ist außerdem: Wenn Sie nicht mehr in Deutschland wohnen, prüft der Renten Service der Deutschen Post einmal im Jahr, ob Sie noch leben. Die „Lebensbescheinigung“ kommt meist Mitte des Jahres ins Haus. Diese müssen Sie sich bestätigen lassen, etwa bei Ihrer Bank oder einer deutschen Auslandsvertretung, und an den Renten Service zurückschicken. Lesen Sie auch: Rente mit 63 – So hoch darf der Hinzuverdienst sein

    Nur wenn Sie in Belgien, Finnland, Israel, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz oder Spanien leben, brauchen Sie nichts zu tun. Die Behörden dort melden Ihren Tod automatisch. Ausnahme bilden Menschen ab dem 95. Lebensjahr, die einmal jährlich eine „Lebensbescheinigung“ benötigen.

    Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.